Milliardenklage in den USA gegen Christian Drosten und Lothar Wieler wird nächste Woche eingereicht

29. Mai 2020 – Rechtsanwaltskanzlei Dr. Fuellmich

Reiner Füllmich

EILMELDUNG: Star-Anwalt Reiner Füllmich wird Prof. C. Drosten und RKI-Präsident Dr. L. Wieler nächste Woche in den USA auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagen
Veröffentlicht am 11. November 2020 von VG.

Das Rechtssystem der USA erlaubt Sammelklagen gegen Personen in anderen Ländern.
Der zum Corona-Ausschuss zählende Staranwalt Reiner Füllmich wird sowohl den Chefvirologen der Charité, als auch den Präsidenten des Robert-Koch-Instituts in den USA auf Schadenersatz verklagen. Das sagte der Jurist im Interview mit der Fuldaer Zeitung.

Auf die Frage, gegen wen genau sich die Klagen richten würden, antwortete Füllmich:

«Wir verklagen diejenigen, die behaupten, der PCR-Test erkenne Infektionen. Das sind vor allem der Virologe Prof. Dr. Christian Drosten und Lothar Wieler, Präsident des Robert-Koch-Instituts. Im Visier der Klagen stehen auch die Politiker, die sich auf Drostens und Wielers Rat verlassen haben. Vor Gericht werden wir fragen, warum die Politik nicht auch andere Experten gehört hat – etwa den Nobelpreisträger und Stanford-Professor John Ioannidis: Ihm zufolge ist das Virus viel weniger gefährlich, als es Drosten und das RKI behaupten. Er hat errechnet, dass 0,14 Prozent der Corona-Kranken sterben. Damit ist das Coronavirus nicht gefährlicher als eine Grippe.»

Für Drosten und Wieler könnte die Klage brisant werden. Denn Füllmich zählt zu den renommiertesten Anwälten der Republik und als Gründungsmitglied des Corona Ausschusses zu den heftigsten Kritikern der in Deutschland verhängten Maßnahmen.

Er ist seit 26 Jahren als Anwalt in Deutschland und in Kalifornien tätig – «darunter als Prozessanwalt gegen Konzerne wie die Deutsche Bank, Volkswagen und die HypoVereinsbank», wie die Fuldaer Zeitung schreibt.

Quelle:

Corona-Rechtsanwalt Reiner Füllmich attackiert RKI-Chef Lothar Wieler und Charité-Virologen Christian Drosten heftig

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 12.11.2020

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Ulrike
Ulrike
3 Jahre zuvor

Heisasa es wird immer lustiger. Mal sehen was da heraus kommt.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Stürz Merkel und SPAHN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor

Das Geschrei unserer Politiker wird nicht zu überhören sein. An wen gehen dann die eingeklagten Milliarden ?
Lauterbach ist vedächtig still …

gerhard
gerhard
3 Jahre zuvor
Reply to  gerhard

Zu früh gefreut …wenn man vom Teufel spricht…war doch der Lauterbach heute im ARD-MoMa präsent.

Det
Det
3 Jahre zuvor

Mal angenommen die Klage geht zu Gunsten für den Star-Anwalt Reiner
Füllmich aus……. wo sollen den die Milliarden herkommen ?? Es ist immer
der Kredit der Leute, der dafür angezapft wird. Ich halte nichts von dieser
Sammelklage; es sind außerdem die gleichen Gerichte wie hier und es geht nur
um „Kohlemachen“ und nicht mehr.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor

Sehr gut ! Das Kapital kann von deren Bond gezogen werden und sollte dann für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Das würde über eine Stiftung gehen.

Die Anwälte machen das sicher über UCC.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
3 Jahre zuvor

Hab noch nie von dem Anwalt etwas gehört. Wo sind dem seine Spektakulären Prozesse? Und wie kommt der dann unbemerkt zu so „guter“ Presse? Die Medien zerfleischen den nicht. Da ist etwas faul…
Den erfolgreichen Anwalt für Hartz IV Probleme Herr Lange

Auszug im Netz gefunden
#Seit 2011 machte Rechtsanwalt Thomas Lange aus Calau durch ein ungewöhnliches Geschäftsmodell auf sich aufmerksam. Das Sozialgericht Cottbus stockte wegen seiner Tätigkeit das Personal auf. Jetzt ist Lange mit einem vorläufigen Berufsverbot belegt.
Auszug Ende

haben DIE platt gemacht! Weil der gegen das System aber so etwas von Erfolgreich gewesen ist!!!
Wenn ich schon Sammelklage lese!!! Der hat doch schon einen Waggon bei der Reichsbahn bestellt um das Geld der Verdummten dort zu bunkern

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

Die Sache ist absurd. Die Klage wird schon mangels Zuständigkeit amerikanischer Gerichte rausgeschmissen.

Wieler kann auch gar nicht persönlich verklagt werden. Die Klage müsste sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, vertreten durch den Bundesgesundheitsminister, dieser seinerseits vertreten durch den Präsidenten des Robert-Koch-Instituts. Das muss aber ein Anwalt nicht wissen.

Und auch nicht, dass hoheitliches Handeln eines Staates (um das handelt es sich hier bei den Aktionen und Erklärungen des RKI) nicht der Zivilgerichtsbarkeit fremder Staaten unterliegt. Das ist klar, und der Herr Anwalt weiß doch sicherlich auch, was bei der Klage Deutschlands gegen Italien vor dem IGH herausgekommen ist. Das Verfahren hat Italien nämlich genau deswegen verloren.

Alexander Berg
3 Jahre zuvor

Da hat jemand warmes Wasser entdeckt.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

Huhu, Leute, die „nächste Woche“ ist bald um. Machen die Jungs Fortschritte?

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  staseve

Meinst du das vom 13. November? Da kündigt er doch auch wieder nur an. Von Staatshaftung hat er auch noch nie gehört, der große Rechtsgelahrte, von Staatenimmunität schon gar nicht.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Die Staatshaftung ist hier aufgehoben ! Oder weshalb wurdet IHR alle aufgefordert eine Privathaftpflicht ab zu schließen ? Hast wohl verpaßt ?

Herr Anwalt wird wohl über das weltumspannende Handelsgesetz gehen. Vermute ich mal.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Art. 34 GG gilt unverändert.

Ein weltumspannendes Handelsgesetz gibt es nicht, und außerdem sind weder die Humboldt-Universität noch das RKI Unternehmen. Aber eine Privathaftpflicht sollte eigentlich jeder haben.

Jedenfalls hat er die von ihm selbst angekündigte Frist nicht eingehalten. Er hat wohl immer noch damit zu tun, das Geld zu zählen, das er ohne Gegenleistung erhalten hat.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

Tscha, die „nächste Woche“ (also diese) ist um, und weit und breit keine Milliardenklage zu sehen. Aber die 800 € pro Unterstützer hat der Herr Staranwalt sicherlich schon eingesackt.

Ich wage mal die Prognose, dass er seine Supermonsterklage auch nächste Woche nicht einreichen wird.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

Art. 34

1Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. 2Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. 3Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Bingo !!! Wir haben keinen Staat !!! wir haben eine Nichtregierungsorganisation !!!

Also trifft es die Abzockerbande, Beamte fälschlicherweise genannt,
privat !!! SIE haften mit ihrem ganzen Vermögen !!!
Traktieren, schikaniern, terrorisieren, mehr haben die nicht gelernt.
Zum besseren Verständnis !!! Fressen, saufen, scheißen und rumhuren, alles auf Kosten der produktiv arbeitenden Bevölkerung !!! Pfui Teufel, was sind das für braune Maden !!!

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

„Also trifft es die Abzockerbande, Beamte fälschlicherweise genannt, privat !!! SIE haften mit ihrem ganzen Vermögen !!!“

Leider stehst du mit dieser komischen Rechtsauffassung ziemlich allein. Artikel 34 GG gilt uneingeschränkt. Jedenfalls für Herrn Wieler. Herr Drosten hat kein öffentliches Amt, aber auch er hat sicher nichts aus Übernteich zu befürchten.

Wenn die Bundesrepublik Deutschland vor dem IGH eine Klage gegen Italien einreichen und auch gewinnen konnte, muss sie wohl ein Staat sein. Zumal es in dieser Klage um Staatenimmunität ging. Hoheitliche Handlungen eines Staates (in diesem Fall Deutschland) unterliegen nicht der Zivilgerichtsbarkeit eines anderen Staates (Italien). Das war Inhalt der Klage, und dem hat der IGH auch stattgegeben.

Na ja, wir warten eben weiter auf die Milliardenklage. Aber lass dich dadurch nicht vom Essen oder Trinken abhalten, die Folgen wären fatal.

birgit
birgit
3 Jahre zuvor
Reply to  kairo

In der Tat, da ich zur Suppenkasparabteilung gehöre esse und trinke ich wenig. Ich gebe mir aber sehr große Mühe nicht laufend an das Verwalungspersonal zu denken, denn das wäre wirklich fatal. So viel kann ich, wegen zu geringer Nahrungsaufnahme, nicht auskotzen .
Übel wird mir schon wenn ich mich nur in der Nähe eines sogenannten Amtes befinde. Der Gestank zieht um den ganzen Planeten. Einfach abartig !

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

Die „nächste Woche“ nach dem 12. November wäre die 47. KW gewesen. Heute geht die 48. KW zu Ende. Na gut, in Kalifornien liegen sie alle noch im Bett.

kairo
kairo
3 Jahre zuvor

Lage unverändert …

Herr Drosten kann sich wohl gerade noch schnell ein Eis kaufen, bevor er sein letztes Hemd verliert. Das RKI ist als Behörde sowieso durch Zivilgerichte fremder Länder nicht angreifbar.