Was geht wirklich vor in Zwönitz – Die Gemeindeversammlung Zwönitz gibt Auskunft

 

May 21, 2021

Die Situation in Zwönitz ist hochbrisant. Warum? Der hochgehaltene Rechtsstaat steht vor einem riesigen Problem: Wenn die Zwönitzer über ihr Organ der Gemeindeversammlung ihren Willen durchsetzen, dann könnten Sie in ihrer schönen Stadt im Erzgebirge das globale Gesundheitsproblem einfach für beendet erklären und wieder leben wie normale Menschen.

Da aber politisches Engagement nur gewünscht ist, wenn es mit der geplanten Agenda des Systems übereinstimmt, werden die freiheitlich denkenden Menschen in Zwönitz zum Problem für Bürgermeister, Landrat und Ministerpräsidenten.

Schon beginnt man eilig, die üblichen Keulen zu schwingen. Doch die Zwönitzer kennen sich und lernen gerade, daß „ihre Regierung“ in Dresden und die Presse sich schlimmer verhalten, als Sie es aus „demokratiefeindlichen“ Zeiten noch kennen.

Die Brisanz in dem Konflikt ist die Erkenntnis der Menschen aller anderen Ortschaften im Land. Setzen sich die Menschen in Zwönitz durch, leben sie, wenn sie es wollen, sofort maskenfrei und können ihre Läden wieder öffnen. Alle anderen begreifen, die Macht liegt bei ihnen selbst, in ihrer Gemeinde. Sie könnten es des Zwönitzern gleichtun und dem Spuk ein Ende bereiten. Überall und fast sofort.

Ein Albtraum für den „Freistaat“, für Berlin, für Klaus Schwab und die Ziele des WEF. Die wahre Macht liegt bei den Menschen vor Ort. Überall. Sie müssen sich nur entscheiden, Souveränität und Selbstbestimmung zu leben. Und so sind die mutigen Zwönitzer vielleicht der Anfang der Rückgewinnung der Freiheit, wenn die Menschen es begreifen. Danke an Ina und Klaudia für das Gespräch.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 28

(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 21.05.2021

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Frank
Frank
2 Jahre zuvor

Auf geht’s !
Jeder Ort, jeder Stadtteil, jede Gemeinde!!
Holen wir uns unsere Heimat und unsere Rechte zurück !!
Jetzt !

birgit
birgit
2 Jahre zuvor
Reply to  Frank

Da müßten die in jedem Rathaus, Gemeinde die Selbstverwaltung erklären ! Dazu sind DIE viel zu feige !

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Die BRiD wird wie ein Sack freigelassener Flöhe mit den Protesten in den Städten und Gemeinden, diese „Flöhe“ fangen DIE mit Ihren Häschern nicht mehr ein. Nicht einmal wenn „IM Kastendrachen“ Flöte spielt statt zu reden! Vorsicht am Zuge, der Bahnsteig ist abgefahren!