„Lockerungen“ vergraulen Kunden: Händler wollen Verfassungsbeschwerde einreichen

21. Mai 2021
„Lockerungen“ vergraulen Kunden: Händler wollen Verfassungsbeschwerde einreichen
WIRTSCHAFT

Berlin. Die Politik setzt zwar großspurig auf „Lockerungen“ in der Corona-Krise. Aber viele der damit verbundenen neuen Regeln machen alles eher noch schwieriger und sind zum Beispiel für den Handel alles andere als eine Erleichterung.

Jetzt legt der Handelsverband Deutschland (HDE) Zahlen auf den Tisch. Nach einer von ihm veranstalteten Umfrage bei Mitgliedsunternehmen verlieren mit Testpflicht geöffnete Geschäfte im Schnitt 70 Prozent der Kundenfrequenz gegenüber der Zeit vor Corona und fast 60 Prozent des Umsatzes. Sind die Läden ganz geschlossen, liegen die Rückgänge aber „nur“ jeweils rund zehn Prozent höher. Durch die Auswirkungen der Corona-Krise könnten demnach bis zu 120.000 Geschäfte in Deutschland verloren gehen.

Auch der „Spiegel“ sprach mit betroffenen Händlern und kommt zu dem Fazit: es gab unter den Befragten keine einzige Stimme, die die Maßnahmen der Bundesnotbremse als sinnvoll erachtet. Viele nannten ihre Lage „misslich“ und schieben die Schuld auf die neuen Corona-Regeln, die sie noch verschärfe. Es gebe einen zunehmenden Wirrwarr an Vorgaben für Läden oder Filialen. Vor allem die Einschränkungen durch die Testpflicht für Kunden kritisierten sie als „ruinös“ und „willkürlich“.

Um die Kunden nicht gänzlich zu vergraulen und die Mitarbeiter zu halten, öffnen viele Händler ihre Läden auch, wenn Tests gefordert sind und nur wenige Shoppingwillige kommen, berichtet das Magazin. Meist zahlen die Firmen damit aber drauf.

Wegen der schwankenden „Inzidenz“-Phantasiezahlen müssen die Händler ihre Läden zudem mal schließen und dann wieder öffnen. Daher sei den Kunden vollkommen unklar, was vor Ort genau gelte, klagen Unternehmer. Auch das schrecke ab. Die Regeln, ob Filialen öffnen könnten, würden außerdem so kurzfristig geändert, daß man kaum noch darauf sinnvoll reagieren könne.

Jetzt wollen sich mehrere Händler sich gegen die Vorgaben zur Wehr setzen und eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Sie sehen sich ungleich behandelt, vor allem im Vergleich zu den Anforderungen an den Schutz vor Corona etwa in Großraumbüros, in staatlichen Einrichtungen oder der Industrie. Gastronomen wollen den Vorstoß des Handels unterstützen, denn sie fühlen sich auch unfair behandelt. (st)

Quelle: zuerst.de vom 21.05.2021

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Annette
Annette
2 Jahre zuvor

Test?
Wurden jemals Intelligenztest von Politikern gefordert, die unglaublich flexibel das Volk vertreten?

Alexander Berg
2 Jahre zuvor
Reply to  Annette

„Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ GG38, Abs.1, Satz 2

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Welchem Gewissen? Haben die überhaupt eines ?