Neues Corona-Einreiseregime: Die neuen „Verdächtigen“ sind deutsche Urlaubs-Rückkehrer

06. August 2021
Neues Corona-Einreiseregime: Die neuen „Verdächtigen“ sind deutsche Urlaubs-Rückkehrer
NATIONAL

Berlin. Man erinnert sich: früher, nach dem Wegfall der Grenzkontrollen im Schengen-Raum, ging der Grenzschutz zur sogenannten „Schleierfahndung“ über – im grenznahen Raum wurden nur noch stichprobenartig Fahrzeugkontrollen durchgeführt, in der Hoffnung, auch gesuchte Kriminelle gingen den Fahndern dabei ins Netz.

Die neuen „Verdächtigen“ sind deutsche Urlaubs-Rückkehrer. Denn auch ihnen stellt seit Sonntag die Polizei im grenznahen Raum mit der Schleierfahndung nach und verlangt die nunmehr vorgeschriebenen Corona-Testzertifikate zu sehen.

Zumindest AfD, FDP und Grüne kritisieren die neuen Nachstellungen durch die Polizei.  Das erzeuge Unverständnis „und verspielt genau das, was wir bei der Durchsetzung der Corona-Maßnahmen am dringendsten brauchen: Akzeptanz“, so die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Irene Mihalic. Und der FDP-Fraktionsvihze Stephan Thomae bemängelt: „Die Bundesregierung überfällt wieder einmal in Wegelagerermanier die deutschen Urlauber mit einer neuen Einreiseverordnung“ und stifte dabei „maximale Verwirrung, statt ihre Maßnahmen gründlich vorzubereiten“.

Spahn und Co. lassen sich durch solche Argumente natürlich nicht von ihren Maßnahmen abbringen. Seit Sonntag darf über die deutschen Grenzen nur noch einreisen, wer entweder geimpft oder genesen ist oder zumindest einen negativen Corona-Test vorweisen kann. In allen anderen Fällen drohen heftige Bußgelder. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 06.08.2021

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Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
2 Jahre zuvor

Klare Aussage ! Nur die DEUTSCHEN Urlauber.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Jahre zuvor

Nun mal die Hacken zusammengeschlagen und Obbacht gegeben.
Da kommt ein Zetteleien (nicht mit der Taube im Schnabel) mit der privaten Post (die privatisiert werden musste, weiiil es keinen Staat gibt, sonst wäre ja die Post der Staat oder die Reichsbahn) in die Wohnhaft geflattert. Das ist ein nicht unterschriebenes Angebot. Dies unterschreibt Ihr, abber Obbacht-mit Familiennamen und dann euren Vornamen uuund übber eurer Unterschrift „Ihr Angebot wird abgelehnt“ DIE haben Euch eine blanko Vollmacht ausgestellt!
Kommt so ein Wisch vom „Gericht“ latrinich wieder ohne Taube, dann hat die ver-studierte Justizangestellte auch noch mit Unterschrift diese blanko Vollmacht unterschrieben! Dann mit ZURÜCK in den Briefkasten. Kopieren nicht vergessen!
Es gibt, es kommen Impulse die aufgenommen wurden! DIE stellen ein Wertpapier aus, einen blanko Scheck!!!
Wir argumentierten in der Vergangenheit; auch nicht schlecht, die ver-studierte unterschreibt dass; der ober ver-studierte die Unterschrift (§126/129 BGB) verweigert hat. War nicht schlecht gedacht… bei normalen Geschäftsverträgen… DIE stellen aber ein Wertpapier aus… nun wie oben!!!
DIE werden sich nicht wieder melden. Ist ja auch verbotener Handel mit Daten-DSGVO und nachstellen, welches mit einem bis drei Jahre Haft belohnt wird!
Tut es! ES steht auch jeden Tag am Himmel geschrieben-tut es!!!

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Drecksgeschäft nur die Deutschen Urlauber – und was ist mit Ausländern die kommen ?

Rosemarie Pauly
Rosemarie Pauly
2 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Das fällt bei uns ja unter „Rassismus“.

Ulrike
Ulrike
2 Jahre zuvor

Von denen würden sie wahrscheinlich eines auf die Birne bekommen.