Hannover/Langenhagen. In Niedersachsen ist jetzt ein afghanischer „Flüchtling“ zum zweiten Mal wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige verurteilt worden – erneut zu einer Bewährungsstrafe. Der damals 17jährige kam 2015 im Zuge der Grenzöffnung für Asylanten nach Deutschland.
Im Jahr 2018 lernte er über soziale Medien ein elfjähriges lernbehindertes Mädchen aus Langenhagen (Niedersachsen) kennen. Bei mehreren Treffen mißbrauchte er die Elfjährige sexuell und beteiligte zwei weitere afghanische Komplizen an den Übergriffen. Als sich die Inklusionsschülerin an ihre Vertrauenslehrerin wandte, wurde Strafanzeige erstattet.
Ein erster Prozeß fand im Februar 2020 statt – und führte zu einem milden Urteil: zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung. Dabei hatte der Täter einen Monat vor den damaligen Prozeß bereits ein weiteres Mädchen sexuell mißbraucht. Hierbei war das Opfer eine schlafende 13jährige, die er im Kinderzimmer ihrer Familie sexuell bedrängte und mißbrauchte.
Dieser Tage nun erging das nächste Urteil: ein Jahr und acht Monate Gefängnis – aber wieder nur auf Bewährung. Außerdem soll der übergriffige Afghane an sexualtherapeutischen Gesprächen teilnehmen und 1.000 Euro an den Verein „Wildwasser“ mit seiner Beratungsstelle gegen sexuellen Mißbrauch zahlen.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil vollumfänglich der Anklagevertretung. Der zuständige Staatsanwalt hatte dafür plädiert, Milde walten zu lassen, um dem jungen Mann „eine letzte Chance“ zu geben. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 07.08.2021
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