IHRE DEMOKRATIE DARF NICHT GEFÄHRDET WERDEN👍

Carsten Jahn

Das Demokratiefördergesetz soll Ihre (LinksRotGrüne) Demokratie stärken, mit Hilfe von NGO’s wie der Amadeu Antonio Stiftung. Die Wahlrechtsreform entwertet die Erststimme und sorgt dafür das mehr bildungsferne Parteisoldaten an die Macht kommen. Alles im Sinne der Parteienoligarchie. Diese beiden Gesetze dienen also IHRER Demokratie und nicht DER Demokratie!

https://www.youtube.com/watch?v=6OTPmv9_GBc

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 17.03.2023

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Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

DIE machen sozusagen aus Kot-die Côte d’Azur

 

Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Da kommen dann noch mehr Studienabbrecher und sonstige unfähige Luser die sonst nichts geworden sind an die Macht.

Klaus
Klaus
1 Jahr zuvor

BVerfGE vom 25.07.2012 (2
BV 3/11, 2 BVR 2670/11, 2BvE 9/11) stellt fest, dass es keine verfassungsgemäßen Parlamente seit mindestens 1956 in der BRD gab. Die Frage, ob die Gesetze nicht trotzdem durch die normative Kraft des Faktischen gültig seien, ist überhaupt nicht zulässig. Denn die „Normative Kraft des
Faktischen“ schließt nicht ein, dass Rechtsverstöße, Betrug, Vertretungsfehler, sich irgendwann als Recht bezeichnen könnten. Aus Unrecht wächst kein Recht – auch nicht, wenn es 70 Jahre vertuscht, versteckt oder sonst wie unbemerkt blieb.

– Neues Wahlgesetz nichtig
– Altes Wahlgesetz nichtig
– Über 50 Jahre nichtige Gesetze und Verordnungen
– Mitglieder im Bundestag und Bundesrat in Ermangelung eines gültigen
Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung

Hiermit wurden der Bundesregierung Deutschland jegliche Rechte auf Steuern,
Juristikation, Gesetzgebung usw. völlig entzogen.

Dies erfolgte aber bereits schon mit den Bereinigungsgesetzen in den Jahren
2006, 2007 und 2010, die von den Alliierten erlassen worden sind!

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Klaus

Lieber Klaus,

Sie gehören ebenfalls zu den Rechtsrevisionisten. Haben Sie das Urteil in Gänze überhaupt verstanden oder nehmen Sie sich den Teil heraus, der ihnen passt? Soll ich ihnen das Urteilszusammenfassung beifügen?
Karlsruhe – Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Mittwoch die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien (Az.: 2 BvE 9/11). Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, „der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt“, befanden die Richter. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden.
Union und FDP hatten das neue Wahlrecht gegen den Willen der Opposition beschlossen. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger klagten daraufhin in Karlsruhe. Zentraler Streitpunkt waren die Überhangmandate, von denen in der Regel die großen Parteien profitieren.
Dazu urteilten die Karlsruher Richter nun deutlich:

  • Die Richter beanstandeten vor allem den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts. Dieses kann dazu führen, dass die Abgabe einer Stimme der jeweiligen Partei bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl im Ergebnis schadet. Grund hierfür ist die Bildung von Sitzkontingenten in den einzelnen Bundesländern.
  • Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, „der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt“, befanden die Karlsruher Richter. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die alle an die Union fielen. Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine „zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten“.

In der mündlichen Verhandlung Anfang Juni hatten die Richter bereits deutliche Zweifel gezeigt, ob eine große Zahl von Überhangmandaten bei Bundestagswahlen zulässig sei. Ein verfassungsgemäßes Wahlrecht sei das unverzichtbare Fundament einer funktionierenden Demokratie, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle damals schon.
Bereits im Juli 2008 hatten die Karlsruher Richter das Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt. Sie gaben dem Bundestag eine Frist von drei Jahren, um eine Neuregelung auf den Weg zu bringen. Die Parteien schafften es jedoch erst mit Verspätung, sich auf eine Neuregelung zu einigen.
„Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis – das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd“, sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle nun. „Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren.“
Die Zeit für ein neues Wahlrecht drängt
Viel Zeit bleibt für eine erneute Reform nicht. Der letztmögliche Termin für die kommende Bundestagswahl ist der 27. Oktober 2013. Sollte sich die Politik nicht einigen können, könnte das Gericht zur Not selbst ein Übergangswahlrecht formulieren.
Ich bitte um Rückmeldung.
Mfg Sylvester Ohnemus

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Hatte ich mir doch das Urteil vom 25.7.12 ausgedruckt und abgelegt um es immer zur Hand zu haben. Diese Woche finde ich das Original Gesetz, die sog. Erstfassung wieder und schätze mich glücklich. inzwischen gibt es Verfälschungen von diesem
Original, die hier zwei bekannte XXXXen immer zitieren. Ab 12. 9. 44 gibt es keinerlei gültiges ziviles Recht in der selbstbehaupteten BRiDä Firma GG Art. 133!

Es gilt Kriegs und Besatzerrecht.

Ich will mich auch nicht weiter am Meinungsboxkampf hier zum Thema beteiligen! Mir zieht es die Mundwinkel bis zu den Ohren, wie es perfekt zu den Grenzen von 34 galoppiert, obwohl DIE I-tzers bremsen wie Sau! Es läuft, es saust, es galoppiert zur Reichsmark und dem BGB!

@ Klaus muß ganz viel Dir Sylvester beweisen. Ganz viel gar nichts!

Du und der K… habt uns zu beweisen! Seit wann geht der Berg, oder muß der Berg zum Propheten???

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Der liebe kleine Graue mit seinen gespitzten voll Ironie gespickten Formulierungen. Ja, die Beweise sind überall nachzulesen und von allen Organisationen bestätigt. Nur in ihrem Hirn will das nicht ankommen. Das ist ihr Pech. Mit zunehmendem Alter verödet so manches – irreparabel.
Es gibt keinen Berg und auch keinen Propheten. Es gibt nur ewig gestrigen, zum alten Eisen gehörende vor sich hin korrodierende apodiktischen Geschichtsverdreher. Ich dagegen gehöre zu fortschrittsgläubigen Menschen, die Gestalter einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Jetzt ruft mich mein Garten.
Habt einen schönen Tag.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Na endlich gehst Du zur Ignoranz über !!!

Klaus
Klaus
1 Jahr zuvor

Ich bin bestimmt kein Rechtsrevisionist sondern wohl eher ein Rechtsrealist. Ein Recht kann niemals auf Betrug und Fälschung aufbauen.
Wie will die „Regierung“ denn eine Wahlrechtsreform verabschieden, wenn sie als reine Privatpersonen nicht über die hoheitlichen Rechte dafür verfügen? Sigmar Gabriel hat es auf einem Parteitag, ich glaube 2010, schön zusammen gefasst, wo er damals schon sagte, daß Frau Merkel keine Bundeskanzlerin sei, sondern nur die Geschäftsführerin einer NGO.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Klaus

Zitieren Sie doch bitte den ganzen Satz im Zusammenhang, dann kriegt das gleich einen anderen Bart. Was macht Sie zu einem Sherlok Homes der „guten alten Zeit“?

Klaus
Klaus
1 Jahr zuvor

Der heißt Holmes.

Tankschiff
Tankschiff
1 Jahr zuvor
Reply to  Klaus

Die BRD-Regierung und die Behörden verbreiten die Annahme, daß die BRD ein Staat sei und sie, die Behörden, staatlich befugt seien, hoheitlich tätig sein zu dürfen.

Die BRD ist kein Staat. Das Deutsche Reich wurde zuletzt 2015 vom BVG als STAAT bestätigt.
Auf dem Gebiet eines Staates kann kein anderes Konstrukt eine eigene Staatlichkeit beanspruchen.
Wenn nun die Behörden staatlich auftreten und die Beantwortung von Bescheiden verlangen und die Empfänger dieser Bescheide im guten Glauben von hoheitlichen Befugnissen der Behörden ausgehen, wie nennen wir das dann?

Lüge ?
Betrug ?
Komplott ?
Versehen ?
Schwindel ?
Täuschung ?
Hochstapelei?
Übervorteilen ?
Linke Masche ?
Verrat am Volk ?

Gut bezahlte Organe der Verwaltung hüllen sich in Schweigen, summen aber das Lied der Vorgesetzten mit. Fehlender Mut zur Wahrheit wird mit Blick auf den Nebenmann kaschiert, weil dieser auch den Kopf vor der Wahrheit senkt.
Nachzulesen bei Oskar Lafontaine:
10.01.2003 Lafontaine in seiner Montags-Kolumne in der Bild-Zeitung von Montag, den 06.01.2003:
. . . Wenn Washington am Golf Krieg führt, ist Deutschland immer beteiligt, weil es der „Flugzeugträger“ der USA in Europa ist.
WIR SIND KEIN SOUVERÄNER STAAT. Wir nehmen gezwungenermaßen an Angriffskriegen der Supermacht teil. Die Berliner Debatte über Beteiligung oder Nichtbeteiligung findet im Wolkenkuckucksheim statt … Soweit Lafontaine

(…)Seien Sie gewiß: Auch andere Politiker sind sich bewußt, daß wir eben nicht in einem souveränen Staat leben und werden weiter behaupten, daß die BRD eben doch souverän sei, das Grundgesetz eine Verfassung wäre, und, und, und…
Im stillen Kämmerlein versuchen sie derzeit, das Reichs- und Staatsangehörigkeits-Gesetz (RuStAG) zu ändern und umzubenennen, damit Sie vergessen sollen, Bürger des existenten Deutschen Reiches zu sein:
Derzeitiger §1 RuStAG: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen im geheimen 60. Witzfigurenbundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika.

War da noch was?

Ja, die Sache mit der Präambel: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Präambel

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

(…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben?
Das ist nicht mehr zu toppen. Wir haben uns kraft unseres Willens ein Grundgesetz erarbeitet und darüber abgestimmt. Wo war das Deutsche Volk, kollektiv in den Ferien und wann hat das Deutsche Volk darüber abgestimmt? Niemand wurde zur verfassungsgebenden Abstimmung aufgefordert. Nicht Sie, nicht Ihre Kollegen/innen, noch sonst wer.

Ein Volk hat immer persönlich über Verfassungen abzustimmen. Da gilt keine repräsentative Demokratie, abgesehen davon, daß ab dem 18.07.1990 eigentlich eine große Entlassungswelle hätte stattfinden müssen, aber auf wundersame Weise blieben alle Politiker in Dienst und Würden. Vermutlich haben alle Staatsleute der Erde nur noch erschrocken geschaut, was so alles möglich ist.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Tankschiff

Ach, das liebe Tankschiff hat schon mal einen ähnlichen Kommentar abgegeben. Nur wird dieser durch das Wiederholen nicht wahrer. Wie paradox manche Erklärungen der BRD-Leugner klingen ist mir immer wieder zum schmunzeln. Einerseits berufen Sie sich auf Urteile aus dieser nicht gültigen Republik, um im gleichen Atemzug diese als illegitim zu erklären – Ja, was denn nun?
Woraus speist sich ihre sogenannte Expertise? Halten Sie das Ei des Kolumbus in Händen? Wir wissen alle, dass im Grunde der Staat geleugnet wird und da sind alle Mittel recht. Sobald die Hirnzellen veröden ist das irreparabel. Da ist nichts zu machen.

Klaus
Klaus
1 Jahr zuvor

Niemand leugnet die Firma BRD. Aber anstatt mal mit Fakten zu kommen, diskreditieren sie lieber. Und Fakt ist, daß das Deutsche Reich noch existiert und daß die BRD nicht der Rechtsnachfolger des DRes ist. Hat übrigens das BVerfG 1973 auch noch festgestellt.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Klaus

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“Auswärtiges/Antwort – 30.06.2015 (hib 340/2015)
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann“.
Hallo Klaus,
ihr Geschichtsrevisionismus hilft ihnen auch nicht weiter. Sie müssen akzeptieren, ob Sie das wollen oder nicht, dass ihre Ansichten für die Tonne sind.

Klaus
Klaus
1 Jahr zuvor

Das einzige, was ich sehe, ist, daß sie absolut keine Ahnung haben oder ein zynischer Heuchler und Faktenleugner sind. Und ganz ehrlich? Mit solchen Leuten gebe ich mich nicht (mehr) ab. Es lohnt sich eh nicht.

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
1 Jahr zuvor
Reply to  Klaus

Soso. Alle, die nicht ihrer Ideologie folgen sind Faktenleugner. OHA. Sie gehören zum erlauchten Kreis der Erwachten, der Elite, die in der Kanalisation das Sagen hat. Da drück ich mal lieber die Spülung, um den Rest kümmern Sie sich.

Klaus
Klaus
1 Jahr zuvor
Reply to  Tankschiff

Ich kenne die Grundsatzrede zum GG und zur BRD von Carlo Schmidt von 1948 im parlamentarischen Rat in der Villa Rothschild.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor
Reply to  Klaus

Schön! Hat nach diesem lesen den @ Kairo, schon aus seiner Abteilung einer/ne/d, mit einen Eimer kaltem Wasser aus der Ohnmacht geholt?

Det
Det
1 Jahr zuvor

Es sieht so aus, als ob sich die Geschichte wiederholt.
Früher hieß es “ Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, erlassen am 28 Febr. 1933. Damit wurden alle Grundrechte, welche die Weimarer Verfassung den Bürgern garantierte, aufgehoben.