Aufgeheizte Stimmung in Herford (Westfalen)!
Eine Demonstration mit dem Titel „Gegen rassistische Polizeigewalt“ musste von der Polizei aufgelöst werden. Um 14 Uhr hatte sich der Demo-Zug in Bewegung gesetzt, knapp zwei Stunden später wurde die Veranstaltung gestoppt. NIUS-Reporter berichten von fliegenden Pflastersteinen, Flaschen und Pyro-Technik der Demonstranten Richtung Polizei, die daraufhin mehrere Personen festgesetzt hat.
Nach der Auflösungs-Erklärung der Polizei eskalierte die Lage weiter, Videos dokumentieren Verfolgungsjagden durch die Stadt. Laut Polizei kamen 450 Menschen, zum Teil aus der linksautonomen Szene, in Herford zusammen. Bereits im Vorfeld hatten anonyme Gruppen im Internet angekündigt, die Lage eskalieren lassen zu wollen.
Schon während der ersten Demonstrations-Minuten musste der Zug gestoppt werden, weil es zu Böller-Würfen kam und die Demonstranten sich teilweise mit Skimasken u.Ä vermummten. Bei einer Zwischenkundgebung am Rathaus entschied die Polizei sich dann dazu, die Veranstaltung komplett aufzulösen. Nach Festnahmen kam es zum Versuch der Demonstranten, die Festgesetzten wieder zu befreien. Die aufgelöste Demo hat sich dann in mehrere Teile aufgelöst. Teilweise minderjährige Demonstranten haben die Einsatzkräfte heftig beleidigt, es kam zu Verfolgungsszenen nach körperlichen Attacken oder Würfen.
Anlass für die Demo ist ein Vorfall aus dem Juni: Eine Zivilstreife wollte einen 19-jährigen Mann kontrollieren, der mit dem Auto in Herford unterwegs war und vor den Beamten flüchtete. Der Mann lieferte sich eine Verfolgungsjagd, die in einer Sackgasse endete. Dort wendete der junge Mann und fuhr mit dem Auto auf die Polizisten zu, die insgesamt 34 Mal auf den Fahrer schossen und ihn schwer verletzten. NRW-Innenminister Herbert Reul sagte im Innenausschuss des Landtags, der 19-Jährige werde wahrscheinlich querschnittsgelähmt bleiben.
Laut Justizministeriums wird weiterhin in zwei Angelegenheiten ermittelt: gegen sechs Beamte wegen Körperverletzung im Amt und gegen den 19-jährigen Fahrer wegen versuchter Tötung. Die Ermittler glauben, dass der Fahrer mit seiner Flucht versuchen wollte, eine Fahrt ohne Führerschein zu verdecken.
Quelle: nius.de vom 15.07.2023
In Herford ist eine Anti-Polizei-Demo eskaliert. Mehrere Hundert Teilnehmer, Mischung aus autonomer Szene und migrantischen teils sehr jungen Teilnehmern. Dutzende vermummt. Böller, Pflastersteine, Flaschen flogen auf Polizei. #hf1507 pic.twitter.com/Rpjm4wtsn8
— Jan A. Karon (@jannibal_) July 15, 2023
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.07.2023
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Hurensohn… wissen die überhaupt, was eine Hure ist?
Das liest sich ja gut, wie der 22. Kampf&Parteitag der SED! Da ging es auch immer um unsere goldene Zukunft! Das Volk muß zu seinem Glück gezwungen werden! Die Fassweinbrause hat stündlich neue, zum Glück zwingende, Mitteilungen für uns!
Das ganze dreckige Gesindel verhaften und für lange Zeit wegsperren. Und wenn solche mal die Polizei um Hilfe rufen – denken leckt mich und nicht kommen.
So, so, es waren Linksextrimisten ! Wie geht das denn ? Lt. Verfassungsschmutz sind die doch die GUTEN !
lächerlich. jugendliche autodiebe die sich der polizei widersetzen verdienen keine demonstration. besser die werden gestoppt bevor sie noch jemanden überfahren.
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warum demonstrieren diese schwachköpfe nicht gegen die WHO, demokratie oder kriegstreiberei?
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vielleicht tun sie das irgendwo, nur steht es mal wieder nicht in der zeitung, weil es keinen politischen nutzen hat.
„…Die Ermittler glauben, dass der Fahrer mit seiner Flucht versuchen wollte, eine Fahrt ohne Führerschein zu verdecken.“
De Jure: „Fahrzeugführer im Verkehrsrecht
„Das Verkehrsrecht umfasst im Wesentlichen Regelungen zur Teilnahme am Straßenverkehr sowie die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Die Pflichten des Fahrzeugführers bei der Teilnahme am Straßenverkehr finden sich maßgeblich in der Straßenverkehrsordnung [StVO], Regelungen zur Zulassung zum Straßenverkehr hingegen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [StVZO], wobei dort die entsprechenden Regelungen zum Fahrzeugführer mittlerweile entfallen sind (ehemals in den §§ 1 – 15l StVZO).
Eine Legaldefinition zum Fahrzeugführer besteht indes nicht. Nach allgemeiner*** Ansicht ist im allgemeinen*** Verkehrsrecht jedoch derjenige Fahrzeugführer, der ein Gerät zur Fortbewegung (mithin ein Fahrzeug) bewusst lenkt oder steuert (mithin führt). Darüber hinaus sind zwei Anforderungen an den Fahrzeugführer zu stellen:…“ Juraforum „Definition: Fahrzeugführer“