Die Wahrheit über Faesers angebliche Grenzkontrollen: „Wir täuschen die Menschen“

03. Oktober 2023
Die Wahrheit über Faesers angebliche Grenzkontrollen: „Wir täuschen die Menschen“
NATIONAL
Foto: Symbolbild

Berlin. Es klang zunächst wie ein Kurswechsel – als Bundesinnenministerin Faeser (SPD) dieser Tage „stationäre Grenzkontrollen“ an den deutschen Außengrenzen zu Polen und zur Tschechischen Republik ankündigte.

Aber die Ankündigung der Ministerin ist ein Etikettenschwindel. Denn in Wirklichkeit plant Faeser – nach Informationen aus ihrem Ministerium – das Gegenteil: keine stationären Grenzkontrollen und auch keine festen Grenzposten an den Hauptrouten der Schleuser und illegalen Migranten nach Deutschland.

Der Grund dafür: solche Grenzkontrollen müßten bei der EU angemeldet werden – so wie die Kontrollen an der Grenze zu Österreich. Aber eine solche Anmeldung weiterer Grenzkontrollen bei der EU ist bisher nicht erfolgt und soll offenbar auch nicht erfolgen. Die „Bild“-Zeitung fragte nach, erhielt von Faeser aber nur eine ausweichende Antwort: „Die zusätzlichen Kontrollen, die flexibel an den Schleuserrouten stattfinden und diese unterbrechen sollen, müssen voraussichtlich nicht bei der EU-Kommission notifiziert werden.“

Das Problem: wenn Faeser die Kontrollen nicht bei der EU anmeldet und keine regulären, festen Kontrollen an deutschen Grenzübergängen durchführen läßt, dann kann die Bundespolizei auch keine Zurückweisungen an der Grenze vornehmen.

Quelle: zuerst.de vom 03.10.2023

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Ein Spitzenbeamter aus Faesers Ministerium beschreibt es folgendermaßen: die Bundespolizei würde nur „zum Sammeltaxi für illegale Migranten zur nächsten Aufnahmeeinrichtung“ in Sachsen, Brandenburg oder Mecklenburg. „Statt illegale Einreisen durch Zurückweisungen zu verhindern, zählt die Bundespolizei nur an der Grenze durch und übernimmt den Weitertransport.“

Selbst in Faesers Ministerium hat man für diese Vorgehensweise kein Verständnis. Der zitierte Spitzenbeamte vertraute der „Bild“-Zeitung an: „Das sind keine stationären Kontrollen, das ist nurmehr Schleierfahndung. Wir täuschen die Menschen.“ (rk)

 

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Ulrike
Ulrike
6 Monate zuvor

Dieses elende Weib lügt uns doch an wenn sie den Schnabel aufmacht. Die wird nichts gegen das Gesindel unternehmen weil sie noch mehr davon im Land will.
Hoffentlich haben die Hessen so viel Hirn sie nicht zu wählen.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Monate zuvor

Wenn sich Alkohol und Dummheit zu Macht gesellt, scheut es kein Mittel der Zerstörung!

Alexander Berg - BERG- Blog

Staatszugehörigkeitsschlüssel „Deutschland“: 000

birgit
birgit
6 Monate zuvor

Korrekt !

Sylvester Ohnemus
Sylvester Ohnemus
6 Monate zuvor

Es freut mich, dass Sie sich berechtigterweise um den Staatenschlüssel sorgen und immer wieder darauf hinweisen.
Zu Beginn der 1970er Jahre hat das Statistische Bundesamt mit dem Staatenschlüssel die technische Voraussetzung für eine vereinfachte und standardisierte Verarbeitung von An-gaben zu Staatsangehörigkeit bei Bevölkerungs- und Sozialstatistiken geschaffen.

Da bei solchen Bundesstatistiken die Mehrheitsbevölkerung in Deutschland über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügt, wurde dafür bewusst der einstellige Wert „0“ gewählt. Für Staatsangehörigkeiten anderer Staaten wurden Schlüsselwerte ab 100 aufwärts festgelegt.

Davon hatte man sich versprochen, Fehleingaben durch Augenschein des Bearbeiters besser erkennen zu können. Außerdem verbrauchte die „0“ bei der damaligen Speicherung auf Datenträgern (Magnetband) nach dem sogenannten Code-Wertfeld-Prinzip weniger Speicherplatz als ein dreistelliger Schlüsselwert.

Doch diese Schlüsselzahlen werden am Ende der statischen Bearbeitung wieder durch die Bezeichnungen der Staaten ersetzt, bevor die Angaben in einer Veröffentlichung bereitgestellt werden. Die Nutzer der Ergebnisse sehen also immer die Bezeichnung „Deutschland“ anstelle des Schlüssels 0 bzw. „Frankreich“ anstelle des Schlüssels 129.

Zwar wäre es sicher möglich, die Codierung für „Deutschland“ an die Gesamt-Systematik anzupassen. Allerdings würde dies in einer Vielzahl von EDV-Anwendungen aufwändige Änderungen nach sich ziehen. Da aus technischer Sicht kein Grund für eine Umstellung vorliegt und die Schlüsselwerte ohnehin nicht für die Veröffentlichung gedacht sind, hat das Statistische Bundesamt – aus Kostengründen – auf eine Umstellung verzichtet.

Ich hoffe, dass ich mit diesen Erläuterungen Ihre Frage beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Jennifer Kampen

Bundesministerium des Innern
– Bürgerservice –

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Monate zuvor

Sehr geehrter Herr RXXXXch,
eine Gründungsurkunde des Freistaates Sachsen im Sinne, dass dezidiert der „Freistaat Sachsen“ mit Unterschreiben einer Urkunde gegründet wurde, gibt es nicht.

Am 3. Oktober 1990 wurde auf der Albrechtsburg Meißen anlässlich der Inkraftsetzundes Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland im Gebiet der ehemaligen DDR –
legitimiert durch das DDR-Ländereinführungsgesetz, das auf Volkskammerbeschluss zum vorgezogenen Termin am 3. Oktober 1990 in Kraft trat – in einem Festakt die Errichtung des Bundeslandes Sachsen gefeiert. Es wurde dabei keine Urkunde
unterschrieben, die das beurkundet.

Im nach der ersten Landtagswahl gewählten sächsischen Landtag wurde am 27.09.1990 ein Antrag gestellt und später angenommen, das Bundesland Sachsen künftig „Freistaat
Sachsen“ zu nennen. Diese Bezeichnung hat keinerlei staatsrechtliche Bedeutung, daher gibt es auch darüber keine besonders ausgefertigte Urkunde, sondern wie üblich das Landtagsprotokoll über die Annahme dieses Antrages.

Informationen über die Geschichte der Wiedererrichtung des deutschen Bundeslandes Sachsen und z.B. über die Bezeichnung „Freistaat“ finden Sie unter http://www.freistaat.sachsen.de/index.html. Wenn Sie so wollen, ist die später unterschriebene Verfassung des Freistaates Sachsen seine Gründungsurkunde.

Für weitere
Nachfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem
Gruß Dr. Walter Siegemund

Leiter
Bürgerbüro

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