Deutschland – Reichsbürger als Alibi für politische Säuberungen, Überwachung & Entwaffnung

Seit einiger Zeit liest und hört man immer mehr von sogenannten Reichsbürgern. Spektakulär wurde ein Fall in Szene gesetzt, in dem sich ein Bürger mit seinen legal erworbenen Waffen gegen das SEK zur Wehr setzte, wobei ein Polizist ums Leben kam. Dass der Tod des Polizisten zunächst vermeldet wurde, obwohl er noch lebte, um medial Stimmung machen und hetzen zu können, haben wir kürzlich berichtet. Bis heute ist nicht sicher geklärt, ob der Mann vielleicht nur aus Selbstschutz handelte und das SEK vielleicht zuerst das Feuer eröffnete. Trotzdem reicht der Vorfall aus, um pauschal Menschen zu kriminalisieren und ins schlechte Licht zu rücken.

Reichsbürger bestimmen heute die Nachrichtenwelt. Überall scheinen sie zu sein und sie sind natürlich alle rechtsextrem. Von wirren Thesen ist die Rede, zum Beispiel dergestalt, dass das Deutsche Reich noch existiere. Was für ein Schwachsinn, oder? In einem Urteil aus dem Jahre 1973 stellten die Richter am Bundesverfassungsgericht jedenfalls im Leitsatz fest: „Es wird daran festgehalten (vgl. z. B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 ), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig.“ Wie jetzt? Saßen da etwa Reichsbürger am Bundesverfassungsgericht?

In Hamm empörte sich nun der Leiter des Oberbürgermeisterbüros, Ralf Hohoff, dass zwei dort lebende Reichsbürger im Besitz von Schusswaffen seien. Völlig legal übrigens. „Aufgrund der aktuellen Lage nach dem Tötungsdelikt in Franken informierte Rechtsdezernent Jörg Mösgen (SPD) am Freitag Polizeipräsident Erich Sievert darüber, dass die Fachämter, die in der Vergangenheit Kontakt zu „Reichsbürgern“ hatten, alle Erkenntnisse detailliert zusammentragen werden“, berichtete in diesem Zusammenhang der Westfälische Anzeiger. „Diese Personen stellen sich außerhalb unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Deshalb sehen wir kein Problem darin, uns zugängliche Daten an die Polizei weiterzuleiten“, sagte Hohoff gegenüber der Zeitung. Weil jemand angeblich ein Reichsbürger ist, gelten Gesetze also auch nicht mehr für jene, die gegen die Reichsbürger vorgehen wollen? So sieht es also Hohoff als völlig normal an, dass man nun zum Beispiel das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) bei bestimmten Menschen ohne mit der Wimper zu zucken verletzt. Der Bruch des ansonsten so hoch gelobten Grundgesetzes ist kein Problem für die herrschende Klasse, wenn es darum geht, ein Feindbild zu bekämpfen.

Auch bei der Polizei wittert man neuerdings überall Reichsbürger. Man könnte fast meinen, es seien Verschwörungstheoretiker unterwegs, die in jedem sich in welcher Weise auch immer auffällig verhaltenden Bediensteten einen Reichsbürger sehen. Womöglich wissen die Betroffenen selbst nicht einmal etwas davon, wer oder was sie neuerdings sind. Der Spiegel jedenfalls, investigativ wie immer, fand heraus, dass nicht nur in Bayern, sondern auch in Sachsen-Anhalt, Berlin und Nordrhein-Westfalen Reichsbürger bei der Polizei arbeiten. Sogar bei der Bundespolizei soll es zwei Betroffene geben. Ein Gespenst geht um in der BRD – das Gespenst der Reichsbürger. Selbst bei der Polizei scheint man nicht mehr sicher zu sein. Um öffentlichkeitswirksam Statements zu setzen, werden die betroffenen Bediensteten auch gleich vom Dienst suspendiert, wie es sich gehört. Harmlose Disziplinarverfahren sind da eher die Ausnahme.

Die Reichsbürger scheinen der neue Sündenbock zu sein, der herhalten muss, damit das System die Überwachung und vor allem die Entwaffnung der Bürger weiter vorantreiben kann. Rechtsbrüche gehen dabei schon in Ordnung, wen interessiert das schon? Wie lange wird es wohl noch dauern, bis scharenweise Menschen wegen Gedankenverbrechen inhaftiert werden? Politische Gefangene gibt es ja heute schon in den BRD-Kerkern. George Orwell hätte sich solche Zustände wahrscheinlich nicht träumen lassen, als er 1984 schrieb. Schritt für Schritt schreiten wir voran auf dem Weg in ein System, wie es totalitärer nicht sein kann. Doch nur die dümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber.

Quelle: anonymousnews.ru vom 25.10.2016

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Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor

Welch ein Blödsinn ! Alle Personalausweisträger sind Reichsbürger ! Nun traktieren die sich schon untereinander, verrückte Welt.

Die Reichsdeutschen beobachten diese Situation mit größter „Verwunderung“

rebell
rebell
7 Jahre zuvor

Naja…so ganz stimmt das aber nicht….bitte mal hier nachlesen:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/CIEC-Dokumente/uebereinkommenIII/ue04.html

Art.27 ist da ganz interessant….

Edith
Edith
7 Jahre zuvor

In der Zwischenzeit soll Herr Mösgen oder / und Herr Hohoff wegen Volksverhetzung und Überschreitung der Kompetenzen, sowie Verstoß gegen das Grundgesetz angezeigt worden sein. Recht so !

Saskia
Saskia
7 Jahre zuvor

Systemkritiker, seid vorsichtig ! Ihr werdet euch garantiert in POLIZEI-Akten wegen dem „Reichsbürgerverdacht“ (später wird das dann ggf. umbenannt und „ZUGEHÖRIGKEIT EINER VERFASSUNGSGEFÄHRDENDEN VEREINIGUNG, die die Entwicklung zur Bildung eines EU-Gesamtstaates behindert) wiederfinden – und nicht nur einzelne politische Kritiker, sonder fast wir alle! Verlangt doch mal Akteneinsicht bei der Polizei, und nicht bei der Kommune, weil… weil die Akten bei der Polizei dann Randnotizen der Kommune haben können, die ungemein aussagefähig sind. Verweigert die Polizei dieses, dann ANWALT ! Leute, die Lage ist bedenklich, sie zu verharmlosen ist geradezu naiv! Politische Mahner, GEZ- und OwIG – Kritiker werden ohne es zu bemerken zu STAATSFEINDEN einer miesen Nicht-Regierungs-Organisation.
Entnommen aus N-TV vom 30.12.2016

„NPD Verfahren vor dem Aus“

„Bundesregierung sagt, NPD wäre keine Gefahr für die Demokratie“

„Kein Hinweis auf Staats-Gefährdung“

„Die mündliche Beweisaufnahme habe keine „überzeugenden Hinweise auf eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ durch die NPD erbracht.

Nach monatelangen Beratungen im Geheimen will das Bundesverfassungsgericht am 17. Januar sein Urteil verkünden. Für ein Verbot müsste erwiesen sein, dass die 1964 gegründete Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern verfassungswidrig ist. Das hatten die Richter Anfang März dieses Jahres in einer dreitägigen Verhandlung zu klären versucht.
Die Hürden, die das Grundgesetz für ein Parteiverbot setzt, sind hoch. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus.“

Straßburg verlangt für ein Verbot Hinweise dafür, dass durch die Partei tatsächlich ein unmittelbar bevorstehender Angriff auf die Demokratie droht.

————————————————–
Brief an das BMI

Sehr geehrter Herr de Maizière,

Mitarbeiter der Polizei bearbeiten zur Zeit gesammelte Aktenmeldungen der Kommune Hamm über die sogenannte „Reichsbürgerbewegung“, wobei zu fragen ist, ob diese Stigmatisierung von Bevölkerungsteilen legitim ist, was jedoch die Verwaltungsgerichte zu klären haben und auch werden.

Nun stellt sich die Frage, warum die NPD mit ihren 5000 bekannten Mitgliedern und einer schwer einzuschätzenden Anzahl von Sympathisanten und Mitläufern unbedenklich sein soll und die laut Hammenser Tageszeitung Westf. Anzeiger 20 – 25 möglichen staatsrechtlich/politisch forschenden Einwohner in Hamm dann als „Reichsbürger“ denunziert und gleichzeitig kriminalisiert werden.

Linke Bereiche, die öffentlich ein „VERRECKE DEUTSCHLAND, DU MIESES STÜCK SCHEISSE“ propagieren, einhergehend mit gefürchteten Antifa-Demos, destruktiven Krawallen, Autobränden und tätlichen Angriffen auf Unschuldige, beweisen eher eine mögliche Gefahr, die der Gesetzgeber und die Polizei offensichtlich aus dem Fokus der Ermittlungen ausblenden.

Es wird zusammengefasst:

Die NPD soll verfassungsgemäß sein.
Die linke Bewegung mit bundesweit geschätzten zehntausenden Mitgliedern hat keinerlei Verfolgung zu fürchten.

Aber gegen die 20 – 25 an sachlicher Klärung interessierten „Reichsbürger“ im Raum Dortmund / Unna / Hamm , zum Teil möglicherweise friedliebende Bürger aus Arbeiter- und Angestelltenklasse, wird polizeilich ermittelt. Wo bleiben da das vielzitierte in dubio pro reo und gleiches Recht für alle?
Präventivmaßnahmen nur bei „Reichsbürgern“, auch wenn sie bis dato unbescholten sind? Ansonsten darf sich jeder polizeibekannte echte Kriminelle unbehelligt bewegen und es wird nur ermittelt, wenn eine Straftat bereits begangen wurde.