Im Fall des tödlichen Messerangriffs in einer Berliner U-Bahn geraten die Behörden zunehmend unter Druck. Wie die „Welt“ berichtet, lagen bereits seit Mai 2024 schriftliche Warnungen der Polizei zu dem späteren Täter Shadi S. vor. Der Syrer galt demnach als hochgefährlich.
Dennoch reagierten die zuständigen sozialpsychiatrischen Dienste nicht. In einem Bericht des Berliner Staatsschutzes hieß es laut der „Welt“, es gebe „konkrete Hinweise auf eine akute Eigen- und Fremdgefährdung“. Die Polizei beschrieb S. als impulsiv, gewaltbereit und aggressiv gegenüber staatlichen Autoritäten. Hinweise auf eine islamistische Gesinnung wurden geprüft, aber nicht bestätigt. Dominique Krössin, Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit in Pankow, bestätigte auf Nachfrage der Zeitung, dass der Hinweis der Polizei aus dem vergangenen Jahr bekannt sei. Man prüfe derzeit, was mit dem Schreiben geschehen ist.
In Steglitz-Zehlendorf erklärte Bezirksstadträtin Carolina Böhm, dass dem dortigen sozialpsychiatrischen Dienst das Schreiben ebenfalls vorliege. Einen Kontakt zu Shadi S. habe es aber nie gegeben. Warum nicht, konnten weder Böhm noch Krossin auf Nachfrage sagen. Trotz mehrfacher Vorstrafen – unter anderem wegen Körperverletzung, Bedrohung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte – war Shadi S. zum Tatzeitpunkt auf freiem Fuß. Bereits 2022 hatte er in Chemnitz seine Schwester mit einem Messer verletzt und einen Polizisten attackiert.
Das Landgericht Chemnitz verhängte eine Bewährungsstrafe. Im Dezember 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Chemnitz den Widerruf der Bewährung und einen Sicherungshaftbefehl. Der Antrag traf jedoch erst im März 2025 beim Landgericht Berlin ein – wenige Wochen vor dem tödlichen Angriff. Am 12. April griff Shadi S. in einer U-Bahn der Linie U2 den 29-jährigen Steve H. mit einem Küchenmesser an. Das Opfer starb später an seinen Verletzungen. S. wurde bei der Flucht von Polizisten angeschossen und erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen. Der Berliner Senat kündigte inzwischen als Reaktion ein Waffen- und Messerverbot im gesamten öffentlichen Nahverkehr an.
Foto: Absperrung nach Berliner Messerattacke am 12.04.2025, über dts Nachrichtenagentur
Quelle: MMNews vom 20.04.2025
Sie finden staseve auf Telegram unter
https://t.me/fruehwaldinformiert
Sie finden staseve auf Gab unter https://gab.com/staseve
Sie finden uns auf Gettr https://gettr.com/user/peterfruehwald
Folgt unserem neuen Kanal Heimische Direktvermarktung und Gesundheit: https://t.me/heimischeProdukte
Wenn die Behörden solche wichtigen Hinweise nicht bearbeiten können, doch nur dann, weil Sie unterbesetzt sind! Was hat der Papst alles für Warnungen herausgegeben, gegenüber Krisen auf der Erde und um Mäßigung gefleht! Keine Behörde hat sich der Warnungen angenommen. Obwohl diese mit Christenbesetzt sind! Das ist Befehlsverweigerung
an dem Vorgesetzten und am Stellvertreter Gottes! Ein ausgesprochenes Waffen Verbot der Behörden setzt doch die Unschuldsvermutung außer Kraft. DIE in Berlin gleich neben den Puuunten Tag sitzen, müssen doch das GG in Ihrem Blut wie Urin haben und kennen! Ist es mit dem Kommunismus in der BRiDä-ä-ä-ä- schon so weit gekommen, daß jeder als Schuldig geführt wird?
Die spitze Zunge wird schon als Waffe verfolgt!
Wenigstens gibt es dieses Scheusal nicht mehr. Verreckt und nun kann er keinen Menschen mehr abstechen.