
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat in zwei Fällen die Abschiebung syrischer Staatsangehöriger nach Syrien bestätigt und deren Eilanträge abgelehnt. Das Urteil ist eine herbe Schelte für Wadephul und widerspricht seinen Erwägungen deutlich.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat die Eilanträge zweier syrischer Asylbewerber abgewiesen, welche sich gegen ihre Abschiebung nach Syrien richteten, wie die Junge Freiheit berichtet. In seiner Pressemitteilung betont das Gericht unter der Überschrift „Kein Abschiebungsschutz für syrische Asylbewerber“, dass auch Syrer in ihr Heimatland zurückgeführt werden dürfen.
Diese Entscheidung widerspricht klar den wiederholten Darstellungen des Außenministers Johann Wadephuls. Dieser verglich den Zustand im gegenwärtigen Syrien mit dem von Deutschland im Jahr 1945 und führte weiter aus, dass Abschiebungen nach Syrien folglich grundsätzlich nicht möglich seien. Das Gericht sieht in genanntem Fall hingegen keine Rechtfertigung für einen Abschiebungsschutz. Die Beschlüsse des Gerichts sind unanfechtbar, womit das BAMF die Ausreisebescheide durchsetzen kann.
Die Sicherheitslage habe sich zudem seit 2015 nicht verschlechtert, und einzelne Gewaltvorfälle seien „in der Gesamtschau unbeachtlich.“ Anders als Außenminister Wadephul suggerierte, sieht das Gericht auch keine drohende Verelendung bei Rückkehrern, da Rückkehr- und Hilfsprogramme existieren und keine allgemeine Notlage erkennbar sei.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht betont weiter, dass die Sicherung des Existenzminimums in Syrien für Abschiebungen „überhaupt nicht maßgeblich“ sei, sodass „Abschiebungsschutz nur noch in Ausnahmefällen gewährt werden“ kann. Die beiden Antragsteller aus Syrien, ein 46-jähriger Koch und sein 26-jähriger Sohn, hatten zuvor erfolglos in Österreich Schutz gesucht. Ihr deutscher Asylantrag wurde abgelehnt. Wichtig in dem Zusammenhang ist auch, dass sich beide in Deutschland nicht strafbar gemacht haben. Wadephul hatte ursprünglich nur die Rückführung von Terroristen und Straftätern in Erwägung gezogen.
Quelle: Apollo News vom 05.11.2025
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Achso das Gesindel darf sich gegen ihre Abschiebung auch noch wehren? Man fasst es nicht wie blöd Deutschland ist.
Gibt es keinen in Südafrika, der brüllen kann: Das muß geändert werden!
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