Frontex: In diesem Jahr rund 350.000 Flüchtlinge und Migranten

Gerettete Flüchtlinge, die Neapel erreicht haben, stehen in einer Schlange vor einer grauen Wand. (imago/Pacific Press Agency)
Inzwischen kommen mehr Menschen über die zentrale Mittelmeer-Route als über die Türkei (imago/Pacific Press Agency)

In der Europäischen Union sind in diesem Jahr bislang rund 350.000 Flüchtlinge und Migranten angekommen.

Etwa 180.000 seien über die Türkei eingereist und etwa 170.000 über das Mittelmeer, sagte der Exekutivdirektor der Grenzschutzbehörde Frontex, Leggeri, den „Ruhr-Nachrichten“. Die Einwanderung über die Türkei-Route sei seit Jahresanfang wegen des EU-Türkei-Abkommens stark zurückgegangen. Die Zusammenarbeit mit Ankara laufe hervorragend, erklärte Leggeri. Auf der zentralen Mittelmeerroute aus Libyen und teilweise auch aus Ägypten sei die Zahl der Migranten dagegen um 20 Prozent gestiegen.

Die EU-Kommission hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass die Zuwanderung aus Afrika eingedämmt werden solle. Rund 100 Millionen Euro sollen in die Versorgung von Migranten in Afrika oder Hilfe bei der Rückkehr in die Heimatländer fließen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 17.12.2016

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Schippert die ganzen schwaren Horden wie oben auf dem Bild sofort zurück nach Afrika.
Die haben bei uns nichts verloren.

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Ulrike

Diese schwarzen Männer sind zu NICHTS zu gebrauchen. Fressen nur unsere Sozialkassen leer . Sofort in ihre Länder abschieben, dort herrscht kein Krieg. Das sind alles Wirtschaftsflüchtlinge ohne Bildung und damit für den Arbeitsmarkt unbrauchbar. Frauen anpöbeln und belästigen fällt nicht unter eine berufliche Tätigkeit.

Karl D.
7 Jahre zuvor

Warum nur 100.000.000 €, obwohl Erdugan schon 7.000.000.000 allein aus Berlin erhalten hat? Ich kann Frau Dr. Merkel einfach nicht verstehen:

Mit Beschluss hat die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts die für den 14. Dezember 2016 vorgesehene Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen bis zu einer Entscheidung, längstens jedoch bis zum 26. Januar 2017 untersagt. Dabei hat die Kammer die Frage, ob angesichts der aktuellen Lage Abschiebungen derzeit verfassungsrechtlich vertretbar sind, ausdrücklich offen gelassen. Warum? Die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik sind 1990 wie folgt übereingekommen:

Erster Teil
Artikel 2: Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Hier ein Auszug aus dem gültigen Gesetzeswerk:

Artikel VIII – Strafen: Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen, einschließlich der Todesstrafe geahndet.

Artikel IX — Inkrafttreten: Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.

Die Bundesrepublik bedient sich der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH. Die ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushaltsfinanzierung.

Gesetzlicher Vertreter: Prof. Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages mit USt-IdNr. DE 122119035. Bitte werde Mitglied in https://www.facebook.com/groups/MeinePolitik und ändere es!