Mehrere Männer haben am Abend die Tageseinnahmen eines Supermarktes in #Buch geraubt. Den Zeugenaussagen zufolge, soll ein Mann gegen 21.50 Uhr ein #Lebensmittelgeschäft in der #Walter-Friedrich-Straße betreten haben. Er verschaffte weiteren Komplizen, die zum Teil mit #Macheten bewaffnet und maskiert waren, den Zutritt durch das Öffnen einer Notausgangstür. Einer der vermeintlichen Räuber betrat gewaltsam das Kassenbüro, bedrohte eine 32-jährige Mitarbeiterin und forderte Geld. Nachdem ihm die Tageseinnahmen ausgehändigt worden waren, flüchtete er mit seinen Mittätern in unbekannte Richtung.
Quelle: Berliner Morgenpost vom 05.06.2017
Anmerkung der Redaktion staseve: Keine Nationalitätenangabe – aber Macheten im Einsatz. Der geübte Leser kennt sich auch.
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Ich bin stolz, ein Deutscher im Exil zu sein. Anwohner in Bayern/BRD hingegen beobachteten ein Rentner-Paar, das Pfandflaschen aus Abfallbehältern herausholte. Und diese riefen die Polizei mitten in München. Da die Polizei in einer Großstadt nichts anderes zu tun hat, rückte sie sofort an. Das während dessen zig Häuser ausgeräumt wurden, Nichtdeutsche neue Anschläge planen oder Frauen vergewaltigen, ist dabei Nebensache. Immerhin erwischte man gleich zwei Täter in flagranti. Ein Erfolgsmodell:
So schaltete sich die Staatsanwaltschaft ein und der Fall geht vor Gericht wegen 1,44 € ! Das Münchner Gericht lehnte eine Bestrafung ab – die Staatsanwaltschaft legte sofort Beschwerde ein! Wegen 1,44 – was kostet der Irrsinn die Steuerzahler – möchte man fragen? Und was bringt diese Aktion der Umwelt? Denn immerhin ist das Pfandsystem trotz erhöhter Sprit- und Energiekosten, so wurden wir dressiert, gut für die Umwelt. Jetzt aber wird Papier, Strom verbraucht um die Täter gerichtlich zu belangen. Was meinst du dazu? Wer hat das verdient? Wir sollen immer mehr arbeiten, damit andere gar nichts tun! Hier das Asylrecht im Geltungsbereich vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht andere Tatsachen vorträgt. Wo aber gilt das? Ich kann in dem ganzen Gesetz keinen Geltungsbereich finden!
https://www.facebook.com/groups/MeineRepublikDeutschland zeigt die Wahrheit. Hast du das schon gesehen? Wer ist anderer Meinung?
Wer verkauft diesem Gesindel eigentlich Macheten ?
Die Gutmenschen.
Das Pack.