- Der Dorsch könnte im nächsten Jahrhundert aus der #Ostsee verschwunden sein. (picture alliance / dpa / Markus Scholz)
Durch die #Klima-Erwärmung könnte der #Dorsch im nächsten Jahrhundert aus der Ostsee verschwunden sein.
Der #Meeresökologe Thorsten Reusch sagte den „Kieler Nachrichten“, die Temperatur in der Ostsee steige klimabedingt drei Mal schneller als in den Ozeanen. #Flunder, #Kabeljau oder Dorsch könnten damit in 50 bis 80 Jahren in unseren Gewässern ausgestorben sein. Reusch forderte von der Politik, die Fangquoten für den Dorsch zu reduzieren. Vor allem in der westlichen Ostsee bestehe die Gefahr, dass bei einem schlechten Jahr für den Nachwuchs der Dorsch-Bestand komplett zusammenbreche.
Quelle: Deutschlandfunk vom 13.06.2017
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Da wird auch massiv gefischt. Ist nicht nur das Klima schuld.
Ganze Flotten fahren da raus um dem Dorsch den Garaus zu machen.
Als im Jahre 1945 die Kampfhandlungen des zweiten Weltkrieges auf deutschem Boden beendet waren, haben die Besatzungsmächte die oberste Regierungsgewalt in Deutschland übernommen. Dies ergibt sich aus der sogenannten „Berliner Erklärung“ vom 05.06.1945: Deutschland ist kein souveräner Staat, sondern besetztes Gebiet. Es wurde mit Wirkung zum 12.09.1944 durch die USA beschlagnahmt (vgl. SHAEF-Gesetz Nr.52, Art.1 Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces).
Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten haben uneingeschränkte Gültigkeit. Deutschland hat keinen Friedensvertrag – weder mit den vier alliierten Besatzungsmächten noch mit sonst einem Land/Staat. Somit herrscht Kriegszustand. Dieser kann nur durch einen Friedensvertrag beseitigt werden. Ein Friedensvertrag kann jedoch nur durch souveräne Staaten im Staatsrecht geschlossen werden. Sogenannte “Staaten” im Handelsrecht wie die BRD haben diese Möglichkeit nicht. Was nun oder wann tun?
https://www.facebook.com/groups/CarlSaufenberg ist für alle Meinungen offen. Sogenannte Reichsbürger aus Deutschland bitte bei mir melden! Zwangsversteigerungen sind gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 im westlichen Teil meiner besetzten Heimat verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 – sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – sagt es das Bundesverfassungsgericht.