Tiermedizin will Qualitätslücke zur Humanmedizin schließen

Leipzig (ADN). Auf dem 8. Leipziger Tierärztekongress wird erstmals eine Leitlinie zur anästhesiologischen Versorgung von Hund und Katze vorgestellt und diskutiert. Sie wurde von der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft erarbeitet und soll einer von mehreren Schritten sein, um an den Erfolg der Humanmedizin anzuknüpfen. Wie Prof. Michaele Alef von der Klinik für Kleintiere der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig am Mittwoch weiter erklärte, ist das Narkoserisiko der Haustiere in Deutschland verbesserungswürdig.

Die Gefahr, in Narkose zu sterben, sei für Tiere ungleich höher als für den Menschen. So stürben unter Narkose 0,05 Prozent der gesunden und 1,33 Prozent der kranken Hunde. Die Veterinärmedizin läge damit in einem Bereich, der in der Humanmedizin etwa im Jahr 1940 erreicht war. Dort sei in den vergangenen Jahrzehnten eine deutliche Verringerung der Anästhesie-bedingten Sterblichkeit erreicht worden. Von 1970 bis 1980 starben noch zwei Patienten pro 10.000 Narkosen. Das waren 0,02 Prozent. Gegenwärtig sei dieser Anteil äußerst geringfügig und liege zwischen 0,00055 und 0,001 Prozent. Als weitere wichtige Etappe auf dem Weg, um die Qualitätslücke zwischen den beiden medizinischen Sektoren zu schließen, sei die bundesweite Einführung eines Fachtierarztes für Anästhesie, Schmerztheapie und Intensivmedizin. Die Qualifikation soll durch Aus- und Weiterbildung erlangbar werden.

Im Fokus des Kongresses, der parallel zur Industrieausstellung vetexpo auf der Leipziger Neuen Messe vom 14. bis 16. Januar stattfindet, stehen desweiteren die Bemühungen, den Antibiotika-Einsatz in den Tierbeständen zu verringern. Der Vizepräsident des Kongresses, Dr. Stefan Krippner, verweist darauf, dass sich der Antibiotikaverbrauch seit dem Jahr 2011 um 27 Prozent reduziert hat. Das Bundesinstitut für Risikobewertung habe zudem 2015 kundgetan, dass in der Lebensmittelkette kein Anstieg der Antibiotika-Resistenz  mehr festgestellt wurde.

Aus dem Nähkästchen der Pferdemedizin plauderte Dr. Eberhard Schüle, Vorsitzender der nach diesem Spezialgebiet benannten Gesellschaft. Auf dem Kongress soll mit Rechtsexperten der Umgang mit Stammzellen erörtert werden. Bisher hätte noch keines der existierenden Blutprodukte eine Zulassung. Um sie dennoch zum Einsatz zu bringen, habe sich in Fachkreisen eine besondere Praxis etabliert und bewährt. Danach dürfe ein Tierarzt solche Stoffe nur verabreichen, die er selbst aufgearbeitet hat. Die Weitergabe “außer Haus” an Dritte sei untersagt. Um dies künftig zu ermöglichen, werde mit den Juristen auf der Konferenz nach akzeptablen Lösungen gesucht. ++ (13.01.16 – 013)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 13.01.2016

 

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