Die Polizei soll einem Bericht zufolge die Möglichkeit bekommen, aus DNA-Spuren auf die Hautfarbe und das Alter von Verdächtigen zu schließen.
Das berichtet die Funke Mediengruppe unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium zur sogenannten erweiterten DNA-Fahndung. Dabei geht es um die Untersuchung etwa von Haaren oder Blutspuren, die an einem Tatort gefunden werden. Bisher dürfen diese Spuren nur mit bereits erfassten DNA-Daten von Straftätern abgeglichen werden. Außerdem kann die Polizei feststellen, ob sie von einem Mann oder einer Frau stammen. Vorgesehen ist nun, auch die Haut-, Haar- und Augenfarbe sowie das ungefähre Alter des Verdächtigen aus der Spur herauszulesen.
Im Gesetzentwurf heißt es, die Polizei müsse sicherstellen, dass es in der Folge nicht zu rassistischer Stimmungsmache oder Hetze komme. Eine medizinisch ebenfalls mögliche Analyse der sogenannten „biogeografischen Herkunft“ bleibe ausgeschlossen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 01.08.2019
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