Streit um Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe: Auch die neue Kurz-Regierung will hart bleiben

02. November 2019
Streit um Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe: Auch die neue Kurz-Regierung will hart bleiben
NATIONAL

Wien. Im Streit um die von Österreich beschlossene Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland will auch die neue Regierung unter Kanzler Kurz hart bleiben. Österreich habe eine Stellungnahme an die EU-Kommission übermittelt, mit der die „bisherige österreichische Position untermauert und im Detail nochmals ausgeführt“ worden sei, erklärte eine Sprecherin des österreichischen Familienministeriums. „Es wird herausgearbeitet, daß die Familienbeihilfe in ihrem Ursprung eine bedarfsbezogene Sachleistung ist, die auf den jeweiligen Bedarf von Kindern abzielt“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Die Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission.“

Die EU-Kommission hat in der Angelegenheit bereits zwei Mahnschreiben an Österreich geschickt. Die EU-Behörde muß nun darüber entscheiden, ob sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anruft. Wann dies geschehen soll, konnte eine Sprecherin der EU-Kommission am Dienstag nicht sagen.

Wegen der Indexierung gibt es handfesten Streit zwischen Brüssel und Wien. Die zuständige EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hatte zum Start des Vertragsverletzungsverfahrens im Januar die Indexierung als „zutiefst unfair“ bezeichnet. Die Maßnahme, die von der vormaligen österreichischen ÖVP-/FPÖ-Regierung getroffen wurde, verhindere nicht einen „Sozialtourismus“, sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klar gemacht, daß es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. Vor allem in den osteuropäischen Ländern führt die Indexierung zu einer deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe. Die Wiener Regierung stellt sich hingegen auf den Standpunkt, daß die hohen österreichischen Beihilfesätze nur bei in Österreich lebenden Empfängern statthaft sind, aber nicht ins Ausland transferiert werden müssen. (mü)

Quelle: zuerst.de vom 02.11.2019 


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