Bundesverfassungsgericht billigt Pflege-Impfpflicht

Das Bundesverfassungsgericht hat die einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen entsprechende Teile des Infektionsschutzgesetzes nach Angaben vom Donnerstag zurück. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richter. (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) und Sächsische Zeitung vom 19.05.2022

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Rosemarie+Pauly
Rosemarie+Pauly
1 Jahr zuvor

Das ist sehr unschön !
Auf den ersten Blick hört sich „Schutz vulnerabler Gruppen“ gut an. Was dabei herauskommt, allerdings nicht. Hier werden Menschen gezwungen, sich einem Diktat zu unterwerfen.
Außerdem impliziert das Argument der Richter ebenfalls, dass nur Geimpfte in die Pflegeeinrichtungen hinein dürfen (zusätzl. Test), um Angehörige oder Freunde zu besuchen. Diese Zwickmühle zwingt viele dazu, sich doch noch impfen zu lassen.
Was machen die, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen ? Da müsste dann ein negativer Test ausreichen; tut er aber nicht.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Aha! Gesetze können abgewogen werden! Was kostet das Kilo Gerechtigkeit?
Gab es vor Corona andere Gesetze? Ist da im Grunzgesetz etwas nicht beachtet worden? Besteht nun der Verdacht rückwirkend strafbarer Anwendung ungültiger Gesetze?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Jahr zuvor

Karlsruhe bedeutet Sonnenstadt. Da kann nur sonniges herkommen. Nur für wem und wohin rollt der Rubel.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor

Volkszertreter !

Die gesundheitlichen Probleme der Geimpften werden nicht berücksichtigt ! Gehts noch ?
Habe Freundinnen im medizinischen Personal, die sagen nie wieder diese Impfung, denn seitdem gibt es nur noch gesundheitliche Probleme.

Antikörper im Blut nachweisen lassen, somit kann man sich nicht anstecken oder den Virus verbreiten. Allerdings muß man das selbst bezahlen. Kostet zwischen 20-25€. Nachweis immer bei sich führen !

Karl
Karl
1 Jahr zuvor

Ein Notfallimpfstoff und keine ordentlich zugelassener Imofstoff, welcher bereits viele leichte bis schwerwiegende Nebenwirkungen verursacht, ohne die Langzeitfolgen zu wissen, ist für mich ein Verbrechen an den Menschen. Dieser Impfstoff schützt nicht die Geimpften und auch mit Impfstoff kann man Corona bekommen. Das Argument, dass ein leichter Verlauf bei den Geimpften hervorruft, stimmt auch nicht. Wieviel Ungeimpfte haben sich infiziert mit leichten Verläufen. Wie kann man Menschen zwingen einen Impfstoff angeblich freiwillig zu verabreichen, aber niemand Entschädigungen bei Nebenwirkungen zahlen. Und diese Nebenwirkungen werden noch seitens der Gesundheitsminister herunter gespielt

Alexander Berg
1 Jahr zuvor

Wenn die eine Hälfte der Richter vom Bundestag und die andere vom Bundesrat gewählt wird, wie hat es sich dann mit dem Bundeswahlgesetz?

Ulrike
Ulrike
1 Jahr zuvor

Der Bundesgerichtshof wird von der Regierung eingesetzt. Noch Fragen in wessem Sinne die handeln ? Da ist nur der Job wichtig. Keinen Arsch in der Hose.

Kenne so viele Leute (einschl. mich) die Impfschäden haben. Die Leute laufen dann eben davon. Dann können die Bundesrichter in die Pflegeheime gehen und pflegen. Na das wäre doch was ihr Nullen.

kairo
kairo
1 Jahr zuvor
Reply to  Ulrike

Bundesrichter werden nicht von der Regierung eingesetzt.

birgit
birgit
1 Jahr zuvor
Reply to  kairo

Uli, die können nicht pflegen ! Nur hegen ! Und zwar das Geld anderer Leute !