LUXEMBURG. EU-Staaten haben künftig weniger Möglichkeiten, kriminelle Ausländer aus der Staatengemeinschaft abzuschieben. Der Europäische Gerichtshof entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, daß die Abschiebung von vorbestraften alleinerziehenden Nicht-EU-Bürgern rechtswidrig ist, wenn deren Kinder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates haben.
„Eine Ausweisungsverfügung darf nur ergehen, wenn sie verhältnismäßig ist und auf dem persönlichen Verhalten des Angehörigen eines Nicht-EU-Landes beruht, das eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen muß, die ein Grundinteresse der Gesellschaft des Aufnahmemitgliedstaats berührt“, teilte das Gericht mit.
Ausnahmen nur bei ernsthafter Bedrohung
Hintergrund ist der Fall des in Spanien lebenden mehrfach vorbestraften Alfredo Rendón Marín. Dieser ist alleinerziehender Vater, dessen Sohn die spanische und dessen Tochter die polnische Staatsangehörigkeit besitzt. Seine Abschiebung in ein Nicht-EU-Land wurde nun untersagt. Auch eine alleinerziehende Frau in Großbritannien muß das Land nun nicht verlassen.
Die EU-Verträge stünden „nationalen Maßnahmen entgegen, die bewirken, daß den Unionsbürgern der tatsächliche Genuß der Rechte, die ihnen ihr Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird“, urteilte der Gerichtshof. So seien die Kinder in diesem Fall gezwungen, die Staatengemeinschaft ebenfalls zu verlassen. Ausnahmen seien nur bei „einer tatsächlichen, gegenwärtigen und erheblichen Gefahr für die Gesellschaft möglich“. (ho)
Quelle: Junge Freiheit vom 13.09.2016
Das gibts doch nicht. Dieser Gerichtshof ist auch für die Katz. Schliesst den Saftladen.
Es werden alle Register gezogen. Ich musste zuerst lachen und dann wurde ich zornig.
Es sind alles Handelsgerichte nach UCC. Die schieben sich nur Bälle zu und wollen verdienen, mit Recht hat das nichts mehr zu tun.
[…] Alleinerziehende – EU-Gerichtshof erschwert Ausweisung krimineller Ausländer […]
EuGH ist in der aktuellen Sendung von „die Anstalt“ ein bemerkenswertes Thema, was zeigt, dass das Rechtssystem sich seine Gesetze aus denUrteilen selbst zu stricken scheint. Sehenswert.
Der berechtigte Verdacht liegt nahe daß die gesamte Dt. Justiz durch Nicht- bzw Bewährungsurteile, Kuschelurteile oder polizeilicher eingestellter Ermittlungsverfahren
sämtliche moslimische Straftäter, wenn überhaupt – mehr als milde behandelt „!
Besonders tun sich dominante, beleidigende Türken hervor – das Dt. Volk mit Absegnung der Dt. Hamburger Staatsanwaltschaft als Köderrasse u. Hundeclan bezeichnen zu dürfen – Türkisches Mitglied der Hamburger Grünen – hatte zum Frohlocken seiner Parteimitglieder – diese beleidigende, deutschhassende Idee!
Zum besseren Verstehen der Grünen, bieten Foren politische deutsch kritische Zitate an!
Hoffentlich kriegt das ganze grüne Gesindel mal mächtig auf die dummen Schnauzen. Das ist nicht mehr auszuhalten. Und immer noch gibts Dumme die diese Subjekte wählen weil sie glauben das ist eine Umweltpartei.
Scheuklappen haben die alle auf. Hamburg ist ganz schlimm was Asylanten angeht.
Die kriechen denen bis zum Anschlag in die Hintern. Die Hamburger werden noch ihr blaues Wunder erleben. Wartet ab.