Gerichtsvollzieher: Angst vor den „Reichsbürgern“

Mann mit Aktentasche an der Tür

Angst vor den „Reichsbürgern“

Von Fritz Sprengart

Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen schlagen Alarm: Sie haben immer öfter Probleme mit „Reichsbürgern“, die Pfändungen verweigern.

Wenn Frank Neuhaus an Türen klingelt, dann macht er dabei immer ein ernstes Gesicht. Denn er arbeitet in Arnsberg als Gerichtsvollzieher. Er pfändet die Privatsachen von Menschen, die ihre Rechnungen nicht bezahlt haben.

Doch was er momentan erlebt, habe eine neue Qualität, erklärt Neuhaus. Immer öfter habe er es mit so genannten Reichsbürgern zu tun. „Die erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht an. Und deshalb auch nicht die Polizei, Gerichte oder Gerichtsvollzieher. Das heißt, die lassen uns nicht in die Wohnung, verwickeln uns in Diskussionen, um so Verwirrung zu stiften. So versuchen sie, der Zwangsvollstreckung zu entkommen.“

Frank Neuhaus steht nicht einfach so bei den Leuten vor der Tür, er schreibt ihnen erst einmal einen Brief. Darin teilt er den Pfändungstermin mit. Die „Reichsbürger“ lassen schon das nicht auf sich sitzen. Schnell folgt ein Rückruf, und Neuhaus wird beschimpft, oder sie schreiben zurück. In diesen Briefen gibt es dann oft subtile Drohungen. Das klingt in etwa so:

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„Der Versuch, eines meiner Familienmitglieder mit Geldforderungen zu belästigen, wird ungeahnte Konsequenzen nach sich ziehen.“

Ungeahnte Konsequenzen. Wohin das führen kann, zeigt ein Fall in Reuden in Sachsen-Anhalt. Eine Räumung bei einem „Reichsbürger“ war hier im August eskaliert. Die Polizei musste eingreifen, es fielen Schüsse. Der „Reichsbürger“ wurde schwer verletzt.

Keine Hilfe von der Polizei

Die Angst vor so einer Eskalation schwingt bei Gerichtsvollziehern immer mit, wenn sie mit „Reichsbürgern“ zu tun haben. Deshalb melden sie solche Fälle immer der Polizei. Sie wünschen sich den Schutz der Beamten bei solchen Pfändungsterminen. Doch viele Polizeibehörden in NRW lehnen genau das ab. Die Kreispolizeibehörde im Hochsauerlandkreis beispielsweise teilte auf WDR-Anfrage mit:

„Voraussetzung für eine Vollzugshilfe ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die einen gewalttätigen Übergriff erwarten lassen. Die bloße Vermutung, dass eine Gefahr bestehen könnte, reicht nicht aus.“

Diese Einschätzung teilt das Landesinnenministerium im Kern. Bei den Gerichtsvollziehern führt das zunehmend zu Frust. „Wir fühlen uns da schon alleine gelassen. Wir weisen seit drei, vier Jahren schon drauf hin, dass es diese Gruppierung gibt“, sagt Frank Neuhaus, der als Landesvorsitzender des Bundes der Gerichtsvollzieher einen guten Überblick über die Lage hat. „Bisher sind wir nie so richtig angehört worden, und es ist als Spinnerei abgetan worden.“

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Quelle: WDR vom 07.11.2016

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klaus
klaus
7 Jahre zuvor

hat man denn die nicht aufgeklärt, dass die “ illegal “ seit 2012 unterwegs sind ??
Achso, dann würden die ja nicht mehr los laufen….

Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Solche Gestalten wie Herr Neuhaus, sind nachweißlich Privatpersonen und haben in keinster Weise irgendwelche hoheitlichen Rechte Geld,oder ersatzweise Sachwerte einzutreiben. Die guten Kräfte der Privatfirma mit der Wortmarke „Polizei“ scheinen sich allmählich durchzusetzen und verweigern diesen Gangstern ihre sogenannte „Amtshilfe“.

Chevalier
7 Jahre zuvor

Gerichtsvollzieher – Pfändungen?

a) Der Gerichtsvollzieher ist KEIN Beamter mehr!
§ 1 GVO ist ab 01. August 2012 aufgehoben!

b) Dauerhafte Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf NICHT-Beamte ist nach Urteil BVerfG, 27.04.1959 2BvF2/58 verfassungswidrig.

https://docs.google.com/file/d/0Bwe6Gyplvh2XNDJEMjZsaWs1cFE/view?pli=1