EU-Gericht: Hohe Staatshilfen für BMW-Werk in Leipzig unzulässig

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Blücher
Motiv Befreiungskampf Generalfeldmarschall Blücher

Das BMW-Logo (dpa/picture-alliance/Alexander Demianchuk)
Das Logo von BMW (dpa/picture-alliance/Alexander Demianchuk)

staatslehre

Nach einem Urteil des EU-Gerichts stehen dem Autobauer #BMW für den Bau einer Elektro-Produktionsanlage in #Leipzig weniger Fördermittel zu als geplant.

Statt einer regionalen #Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, entschieden die Richter in Luxemburg. Ein höherer Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarktes unvereinbar. Das Gericht folgte damit der Sichtweise der #EU-Kommission, die im Jahr 2014 lediglich 17 Millionen Euro an Beihilfe für das Werk in Leipzig genehmigt hatte. Unterstützt vom Land #Sachsen hatte der Autobauer dagegen geklagt. BMW will nun Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.

(Az: T-671/14)

Quelle: Deutschlandfunk vom 12.09.2017

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