Berlin. Normalerweise müssen #Asylbewerber nach Entfallen des Fluchtgrunds in ihre Heimat zurückkehren. Die Praxis weicht allerdings erheblich davon ab. Wer einmal in #Deutschland als Asylbewerber anerkannt ist, darf meistens faktisch dauerhaft im Land bleiben. Denn: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (#BAMF) muß spätestens nach drei Jahren prüfen, ob der Fluchtgrund noch besteht und im Zweifel die Anerkennung zurücknehmen. Erfolgt diese Prüfung nicht, erhält der Asylbewerber nach Ablauf der Frist einen Rechtsanspruch auf den unbefristeten Aufenthalt, die sogenannte #Niederlassungserlaubnis.
Solche Rücknahmen wurden in diesem Jahr bis Ende September aber nur 206mal vorgenommen, gleichzeitig erhielten 107.000 Asylbewerber den vollen Status inklusive Asyl. Derzeit leben etwa 600.000 anerkannte Asylbewerber in unserem Land. Trotzdem wurden vom BAMF bis Ende September nur 1.552 Prüffälle entschieden, von denen die meisten auch noch zugunsten des Asylbewerbers ausfielen.
Und selbst wenn die Asylberechtigung widerrufen wird, bleiben die meisten Asylbewerber trotzdem im Land. Ende Juni waren im Ausländerzentralregister 20.484 Personen gespeichert, deren Schutzanerkennung irgendwann einmal widerrufen wurde. Von diesen haben inzwischen 17 Prozent befristete, 79 Prozent unbefristete Aufenthaltsrechte. (tw)
Quelle: zuerst.de vom 02.11.2017