Republikchef – Lugansk wird seine nördlichen Territorien niemals aufgeben

Die selbsterklärte Volksrepublik Lugansk wird nie auf ihre gegenwärtig von den ukrainischen Sicherheitskräften kontrollierten nördlichen Territorien verzichten, wie Republikchef Igor Plotnizki bei einem Treffen mit den Einwohnern der Stadt Krasny Lutsch (im Zentrum des Donezbeckens) sagte.

„Das Unsere werden wir nicht aufgeben. (…) Es wird die Zeit kommen, und wir werden sie zurückholen. Wir hoffen auf eine politische Lösung dieser Frage. Im Gegenfall sind wir bereit, sie zurückzuholen“, zitiert das Lugansker Informationszentrum den Republikchef.Im April 2014 hatte die ukrainische Staatsführung eine militärische Operation gegen die Bewohner des Donezbeckens im Osten der Ukraine begonnen, die mit dem Februar-Staatsstreich in Kiew nicht einverstanden gewesen waren.

UN-Angaben zufolge sind im Laufe des Konflikts bereits mehr als 6.800 Zivilisten ums Leben gekommen.

Über die Regelung der Situation im Donbass wird unter anderem bei Treffen der Kontaktgruppe in Minsk verhandelt, die seit September vorigen Jahres bereits drei Dokumente zur Beilegung des Konfliktes angenommen hat.

Das bisher letzte Dokument vom 12. Februar sieht die Waffenruhe, den Abzug von schweren Waffen, Verfassungsänderungen zur Dezentralisierung der Macht sowie einen Sonderstatus für einzelne Gebiete in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk vor.

Quelle: Sputnik vom 15.08.2015

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Amt- Gemeinde Neuhaus i.W.
Amt- Gemeinde Neuhaus i.W.
8 Jahre zuvor

Die Gemeinde Neuhaus i.W. macht folgende Bekanntmachung:

Das Buch Gemeindeaktivierung: http://workupload.com/file/fLvGyBNc

1. In den aktivierten Gemeinden können keine Zwangshypotheken auf Immobilien erhoben werden. (Siehe Lastenausgleich 1952 mit 50 % Zwangshypothek plus Zinsen ca. 100 % des Gebäudewertes)

2. Es gilt in den aktivierten Gemeinden der Rechtstand des Jahres 1914 und damit sind die aktivierten Gemeinden schuldenfrei und nicht an die Handelsverträge (wie z.B. NATO, TIPP, ESM usw.) gebunden !

3. In der aktivierten Gemeinde gilt der Schutz der HLKO, des internationalem deutschen Recht und der internationalen Handelsverträge. Diesen Schutz genießen Bundesbürger nicht !

Es können seit dem 2+4 Vertrag in diesem Land zwei Rechtskreise bestehen. Erstens der Rechtskreis der Verwaltung der Alliierten zur Besetzung nach dem WK I die BRD-Verwaltung und zweitens der Rechtskreis der Staatlichkeit. Den Rechtskreis der Staatlichkeit kann der Souverän als Staatsangehöriger eines Bundesstaates wie z.B. das Kgr. Preußen durch Aktivierung der Gemeinde aus der Zeit vor 1914 schaffen. Das hat die Gemeinde Neuhaus i.W. / Amt Neuhaus i.W. im April 2013 allen Alliierten der UNO und allen Behörden der handelsrechtlich organisierten BRD mitgeteilt.
Warum wurden alle Behörden der BRD nach dem 2+4 Vertrag in das Handelsrecht geführt ?

Warum wurde der Art. 23 GG (Geltungsbereich) ersatzlos vom amerikanischen Außenminister Baker als Hauptalliierter gestrichen ?

Warum wurde durch die Bereinigungsgesetze der Jahre 2006, 2007 und 2010 allen „Gesetzen“ der Geltungsbereich und damit die Gültigkeit genommen ?

Warum steht in der Personalausweisverordnung das man einen Ausweis besitzen muß und nicht welchen ?

Warum laufen alle Hausversicherungsverträge über die Bewertung des Jahres 1914 ?

„Deutschland“ wird von den Alliierten im SHAEF-Vertrag Art. 52 von 1944 wie folgt definiert: „Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.“

Die Besatzung des Jahres 1945 wurde aufgehoben, nicht aber die Besatzung des Jahres 1918. Deshalb gibt es jetzt zwei Rechtskreise. Die BRD-Behörden verwalten deren freiwillige Mitglieder und der Souverän mit der jeweiligen Bundesstaatsangehörigkeit wie z.B. Kgr. Preußen hat die Möglichkeit sich selbst über die aktivierte Gemeinde zu verwalten.

Artikel 7 (1) des 2+4 Vertrages von 1990:
„Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.“ (1918 waren es beim Waffenstillstand drei Mächte)

Weitere Informationen finden sich in unseren YouTube Filmen:
Gemeindeaktivierung: https://www.youtube.com/watch?v=UeniO41W_Bo

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