Öffentliche Stellungnahme der Bürgerbewegung Pax Europa zum Scharia-Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

 

(Bild: Screenshot live stream / OSZE)
Elisabeth Sabaditsch-Wolff spricht vor der OSZE (Bild: Screenshot live stream / OSZE)

Die #Bürgerbewegung #PAX EUROPA kritisiert das am 25.10.2018 gesprochene Urteil (#EGMR, Az. 38450/12) des #Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Österreicherin #Elisabeth Sabaditsch-Wolff scharf.

Rückblick:

Frau Elisabeth Sabaditsch-Wolff hielt in Österreich im Jahr 2009 auf Einladung einer Partei einen Vortrag zum Thema #Islam. Unter anderem stellte sie bei der Thematisierung der Biographie des Islambegründers #Mohammed die Frage, wie man es nennen könne, „ein 56-jähriger und eine Sechsjährige“, wenn es „nicht Pädophilie“ sei, und fügte hinzu, dass Mohammed „nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was“ gehabt hätte. Aufgrund dieser Aussage wurde Frau Sabaditsch-Wolff 2011 vom Wiener Straflandesgericht zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, unter anderem mit der Begründung, dass durch ihre Aussage die „religiösen Gefühle“ von Moslems verletzt und der „religiöse Frieden“ in Österreich bedroht würden. Nachdem ihr Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom Obersten Gerichtshof Österreichs 2013 abgelehnt wurde, rief Frau Sabaditsch-Wolff den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an, da sie ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch das 2011 gesprochene Urteil verletzt sah.

Der Europäische Gerichtshof hat nun das Ersturteil des Wiener Straflandesgerichtes bestätigt.

Dazu nimmt die Bürgerbewegung PAX EUROPA wie folgt Stellung:

Jedermann hat in einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Charta von 1948 das Recht, Kritik an jeder Person und an jeder Ideologie und Religion frei zu äußern.

Die von Frau Sabaditsch-Wolff gestellte Frage, wie man das Verhalten des Islambegründers Mohammed nennen könne, wenn es „nicht Pädophilie“ sei, dass der Islamstifter historischen Überlieferungen nach mit einem minderjährigen Mädchen verheiratet war und den Beischlaf mit ihr vollzog, fällt selbstverständlich unter das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.

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Die Urteilsbegründung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach die von Frau Sabaditsch-Wolff gemachte Aussage dazu geeignet wäre, den „religiösen Frieden“ in Österreich zu bedrohen, da die Aussage die „religiösen Gefühle“ von Moslems verletze, ist absurd und entbehrt jeglicher auf der UN-Menschenrechtserklärung basierenden rechtlichen Grundlage.

Mit diesem Urteil wird die Meinungsfreiheit in Europa eingeschränkt. Anhänger der Scharia, die auf Kritik am Islam und an dessen Begründer #Mohammed mit Gewaltandrohung und Gewaltanwendung in europäischen Ländern reagieren, werden durch das Urteil in ihrem totalitären, anti-aufklärerischen Gedankengut und politreligiösen Extremismus bestärkt.

Das am 25.10.2018 gesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Frau Sabaditsch-Wolff ist ein Affront gegen die aufgeklärten demokratischen Gesellschaften Europas und ihre grundlegende politisch-moralische Orientierung, die universellen Menschenrechte der UN-Resolution von 1948.

Das Urteil stellt einen schweren Angriff auf das nicht verhandelbare Menschenrecht der freien Meinungsäußerung, die Existenzgrundlage und Hauptschlagader einer freien Gesellschaft, dar.

Es drängt sich die Frage auf, welche Menschenrechtserklärung der Europäische Gerichtshof  für Menschenrechte bei seiner Urteilsfindung zugrunde legte. Fühlte er sich der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN-Charta von 1948 oder der Kairoer Menschenrechtserklärung aus dem Jahr 1990 gegenüber verpflichtet, die alle Menschenrechte der UN-Konvention von 1948 unter den Vorbehalt der Scharia stellt?

Stellt das Urteil einen Akt der Unterwerfung unter die Scharia dar?

In diesem Falle hätte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Existenzberechtigung verloren.

Über die unrechtmäßige Kriminalisierung von Aufklärung und Kritik am Islam und an dessen Begründer Mohammed hinaus ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein Schlag ins Gesicht aller Menschenrechtler, die sich gegen die Zwangsverheiratung von erwachsenen Männern mit minderjährigen Mädchen und deren Vergewaltigung in der Ehe einsetzen.

Frau Elisabeth Sabaditsch-Wolff aus Österreich ist vom Wiener Straflandesgericht zu Unrecht verurteilt worden und gehört umgehend freigesprochen.

Quelle: journalistenwatch.com vom 19.11.2018

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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Schliesst die Quasselbufde Gerichtshof. Pfui Teufel kann man da nur sagen.

Annette
Annette
5 Jahre zuvor

Sie haben die Macht, der unterdrückte Mensch nur die Nacht.

Birgit
Birgit
5 Jahre zuvor

Der ganze Islam ist Pädophilie !

Und dort im sogenannten Gericht, hocken solche von der Bande. Anders ist das Urteil nicht zu erklären.