GRUND FÜR AUSSCHLUSS IST DIE MUTMASSLICHE MITGLIEDSCHAFT IN EINEM RECHTSEXTREMISTISCHEN VEREIN
Kiel – Wegen ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft in einem rechtsextremistischen Verein hat die AfD-Landtagsfraktion die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Fraktion ausgeschlossen.
Hintergrund ist das Verhältnis der 64-jährigen Politikerin zu dem vom Verfassungsschutz Thüringen als rechtsextremistisch eingestuften „Verein Gedächtnisstätte“ (TAG24 berichtete). Der Verein steht auf der Unvereinbarkeitsliste für AfD-Mitgliedschaften.
Über die Verbindungen Sayn-Wittgensteins zu dem Verein gibt es allerdings widersprüchliche Aussagen. Laut AfD-Fraktionschef Jörg Nobis hatte Sayn-Wittgenstein nicht nur bestätigt, dass sie vor Jahren zur Unterstützung des Vereins aufgerufen habe. Vielmehr habe sie auch erklärt, sie sei dort seit Jahren Mitglied.
Dagegen gab Sayn-Wittgenstein an, sie sei nicht Mitglied des Vereins und sei es auch nicht gewesen. Sie räumte aber ein, für den Verein Jahr 2014 geworben zu haben. Der Verein sei als gemeinnützig anerkannt gewesen und habe damals weder auf der Liste des Verfassungsschutzes noch auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD gestanden.
Im thüringischen Verfassungsschutzbericht 2017 heißt es über den von der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel 1992 in Nordrhein-Westfalen mitgegründeten Verein: „Unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiert der rechtsextremistische Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat und versucht, geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bevölkerungskreise zu transportieren.“
Das Verhältnis zwischen der Fraktionsmehrheit und der dem rechtsnationalen AfD-Flügel zugerechneten Sayn-Wittgenstein ist seit langem angespannt (TAG24 berichtete). AfD-Landesvorsitzende war sie seit Juli 2017.
Fotos: DPA
Quelle: tag24.de vom 04.12.2018
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„demokratischen Verfassungsstaat “
Wo kann die Gründungsurkunde dieses DEMOKRATISCHEN VERFASSUNGSSTAATES eingesehen werden ?