Türkei: „Hürriyet“-Chefredakteur drohen fünf Jahre Haft

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Sedat Ergin, erklärte der Angriff auf die Freiheit

„Hürriyet“-Chefredakteur Ergin: Anklage wegen Präsidentenbeleidigung

Der Chefredakteur der türkischen Zeitung „Hürriyet“ ist ins Visier von Ermittlern geraten. Wie das Blatt selbst mitteilt, droht Sedat Ergin ein Verfahren, weil er Präsident Erdogan beleidigt haben soll. In dem Land ist das keine Bagatelle.

Die türkische Regierung geht immer wieder hart gegen kritische Journalisten vor, viele halten die Pressefreiheit für gefährdet. Jetzt trifft es offenbar den Chefredakteur der Zeitung „Hürriyet“, Sedat Ergin. Einer Mitteilung der Zeitung zufolge droht Ergin ein Verfahren wegen Beleidigung des Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.


Der Grund sei ein Artikel des Journalisten vom September dieses Jahres. Dabei soll sich Ergin spöttisch über eine Rede Erdogans zu einem Angriff der Kurdischen Arbeiterpartei PKK auf türkische Soldaten geäußert haben.

Im Falle einer Verurteilung drohen Ergin fünf Jahre Haft.

Zwischen „Hürriyet“ und der Regierung war es immer wieder zu Konflikten gekommen. Die „Hürriyet“ gehört zur Dogan-Gruppe und ist eine der größten Zeitungen in der Türkei. Ihre Redaktion wurde im Herbst zweimal von einem Mob aus Anhängern der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP angegriffen.

Ergin teilt das Schicksal weiterer Journalisten, denen in der Türkei der Prozess gemacht werden soll. So waren vergangenen Monat der Chefredakteur der regierungskritischen Zeitung „Cumhuriyet“, Can Dündar, und sein Kollege Erdem Gül verhaftet worden.


Ihnen werden unter anderem Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Spionage vorgeworfen. Hintergrund ist ein Bericht vom Sommer über angebliche Waffenlieferungen der Türkei an Extremisten in Syrien. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte persönlich Strafanzeige gestellt.

Die beiden Journalisten wollen das nicht hinnehmen. Ihrer Meinung nach verstößt die Inhaftierung gegen die Verfassung, zudem sei ihren Anwälten der Zugang zu den Unterlagen des Verfahrens bislang verweigert worden. Jetzt wollen sie vor das Verfassungsgericht ziehen.

nck/dpa

Quelle: Spiegel-online vom 25.1.22015

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