Der Tag danach: Wie geht’s weiter in Sachsen und bis wann muss die Regierung stehen?

Blick in den sächsischen Landtag: Bis zum 1. Oktober 2019 muss sich das neu gewählte Parlament konstituieren.
Blick in den sächsischen Landtag: Bis zum 1. Oktober 2019 muss sich das neu gewählte Parlament konstituieren.Quelle: Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Dresden – Sachsen hat gewählt – doch wie geht es nun weiter? LVZ-Landeskorrespondent Andreas Debski beantwortet die wichtigsten Fragen auf dem Weg zur Regierungsbildung.

Was passiert am Tag nach der Wahl?

Sekt, Blumensträuße, Wundenlecken: Am Montag wird es erstmal darum gehen, das Wahlergebnis „zu verarbeiten“, wie es so schön heißt. Nahezu alle sächsischen Parteispitzen werden zu Gesprächen nach Berlin fahren. Ministerpräsident Michael Kretschmer wird sich im CDU-Bundespräsidium unter anderem mit Parteichefin Annegret Kramp-Karrenbauer beraten. Auch Vize-Regierungschef Martin Dulig, der zugleich SPD-Ostbeauftragter ist, wird am Vormittag im Bundesvorstand sein und sich am Abend mit dem sächsischen Landesvorstand treffen. FDP-Landeschef Holger Zastrow stellt sich am Vormittag gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden Christian Lindner in Berlin den Fragen der Bundespressekonferenz.

Wann tritt der neue Landtag erstmals zusammen?

Der Landtag muss spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammenkommen – also bis 1. Oktober 2019. Bis dahin bleibt das bisherige Parlament noch im Amt. Die erste Sitzung wird vom Alterspräsidenten einberufen, der Mitte September vom noch amtierenden Landtagspräsidenten Matthias Rößler (CDU) formell festgestellt werden wird. In der ersten Sitzung wählt das Parlament einen neuen Parlamentschef, den traditionell die stärkste Fraktion stellt.

Wann muss spätestens die neue Landesregierung stehen?

Laut sächsischer Verfassung, Artikel 44, muss der Ministerpräsident innerhalb von vier Monaten nach der ersten Zusammenkunft des neuen Landtages gewählt werden – also bis spätestens 1. Februar 2020. Am darauf folgenden Tag kann dann das Kabinett vereidigt werden. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Minister auch Abgeordnete sein müssen. Zuletzt traf dies unter anderem auf Barbara Klepsch (CDU) und auch Kretschmer selbst zu. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg: Zunächst werden Sondierungsgespräche stattfinden, die wahrscheinlich einige Zeit dauern und außerdem mit Parteitagen abgestimmt werden müssen – mit Koalitionsverhandlungen dürfte erst im Oktober zu rechnen sein.

Gibt es Neuwahlen, wenn etwaige Koalitionsverhandlungen scheitern?

Nicht unbedingt – es könnte auch zu einer Minderheitsregierung kommen. Kretschmer hat allerdings schon signalisiert, dass er dieses, für Sachsen neue Modell nicht für praxistauglich hält. Jedoch muss auch bei einer Minderheitsregierung innerhalb der Frist von vier Monaten ein Ministerpräsident gewählt werden. Das heißt: Wenn es am 2. Februar 2020 keine neue Regierung gibt, wird der Landtag aufgelöst und muss binnen 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden.

Wie viel Geld bekommen Abgeordnete, die es nicht mehr in den Landtag geschafft oder sich zurückgezogen haben?

Die bisherigen Abgeordneten behalten ihr Mandat bis zur Konstituierung des neuen Landestags, also spätestens bis 1. Oktober 2019. Danach haben sie Anspruch auf ein Übergangsgeld: Für jedes Jahr der Landtagsmitgliedschaft erhalten sie einen Monat lang ihre Diäten (derzeit 5943,50 Euro) weiter – höchstens jedoch 18 Monat lang. Wenn zum Beispiel jemand seit Oktober 1990 dem Parlament angehört hat, wie es bei einigen CDU-Abgeordneten der Fall ist, kann dieser Zeitraum voll ausgeschöpft werden. Wer erst seit 2014 drin gewesen ist, erhält das Übergangsgeld entsprechend fünf Monate lang. Sämtliche Erwerbs- und Versorgungseinkünfte werden in den ersten beiden Monaten zur Hälfte und danach in voller Höhe angerechnet.

Von Andreas Debski

Quelle: LVZ vom 02.09.2019 


Dienstleistung

alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
6 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor

Ich bleibe dabei…als zweitstäkste Partei sollte die AfD an den Regierungen beteiligt werden… CDU u. SPD werden in den nächsten Tagen vorführen was Polit-Huren so drauf haben …sie steigen mit jedem ins Bett…es werden Koalitonen zusammengeschustert….die man in vergangenen Zeiten unmöglich waren….man wird Parteipolitik u. Wähler verraten….vielleicht geht dieser Schuss nach hinten los…und es kommt in Sachsen doch zu Neuwahlen. Nur -liebe Sachsen- das Theater hättet ihr euch sparen können… hättet ihr gleich ,,richtig“ gewählt. AfD funktioniert erst mit 40%.

birgit
birgit
4 Jahre zuvor
Reply to  gerhard

Woher willst Du den wissen ob es nicht 40% waren ?

gerhard
gerhard
4 Jahre zuvor
Reply to  birgit

Zu erfragen beim Landeswahlleiter und Verfassungsschutz

Annette
Annette
4 Jahre zuvor

Dont panic, Refugees will come more and more…

Ulrike
Ulrike
4 Jahre zuvor

Annette das wollen wir aber nicht. Diese Kreaturen sollen zu Hause bleiben .