- Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht gab die Entscheidung bekannt. (dpa / picture alliance / Uli Deck)
Die AfD ist mit dem Versuch gescheitert, Bundespräsident Steinmeier die Unterzeichnung und Ausfertigung von drei Gesetzen vorläufig zu untersagen.
Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag der Bundestagsfraktion ab. Das Parlament hatte die Gesetze in einer Nachtsitzung im vergangenen Juni beschlossen, als nur noch ein Teil der Abgeordneten anwesend war. Die AfD wollte deshalb die Beschlussunfähigkeit feststellen lassen. Das wurde ihr jedoch verweigert.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte nun eine Entscheidung im Eilverfahren ab und machte unter anderem formale Gründe geltend. Die AfD-Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, welche Rechtsposition sie gegen wen geltend machen wolle. Zudem drohe ihr kein schwerer Nachteil, wenn die Gesetze später in einem ordentlichen Verfahren überprüft würden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 24.09.2019
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Hat der Deipel wieder seine Großmutter für eine Ausreden befragt? Die brechen kein Recht, da es keine gültigen Gesetze gibt.
Hat jemand von diesem Gericht was anderes erwartet? Sind doch auch alles Volkszertreter. Pfui Teufel. Hoffentlich kriegen die mal ihre gerechte Strafe.
Da wird sich nichts tun…
Was nutzt das Wissen über die Täuschung, wenn das Schnarchen der Bevölkerung alles überlagert?
ROFL…Rechtssystem kaputt…
Ich wußte es, ich wußte es…
Ab sofort jedem sagen: Kein staatliches Recht vorhanden…
Es geht nur um die AfD…und da ist den Roten Roben jedes Mittel recht.
Woher nehmen die die Frechheit und sprechen angeblich Recht im Namen des Volkes ???
Nun erkennt jeder wie gefährlich dieses Pack in den Roten-Roben ist…. aber die werden nicht vergessen wenns hier los geht…auch die können sich nicht ein Lebenlang verstecken, die Welt ist so klein…
Wenn die Bevöllerung erst einmal im DRECK steckt, wird sie nach der AFD schreien…
das wäre ein guter Zeitpunkt, verfassungslose Staatsschützer, Verfassungsrichter, Politiker … als Fall zur weiteren justiziablen Aufarbeitung unter VORRANGING ZU BEARBEITEN einzustufen…
Der mitlesende staatenlose verfassungslose Verfassungs- und Landschutz ist entsetzt…
die beschauliche Ruhe zu stören…