23. Juni 2020
- Flaggen der Identitären Bewegung (dpa)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung im anstehenden Verfassungsschutzbericht 2019 als „gesichert rechtsextrem“ einstufen.
Das Berliner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag der Gruppierung zurück, dies vorerst zu unterlassen. Zur Begründung hieß es, die zentrale Forderung der Identitären Bewegung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität verstoße gegen die Menschenwürde. Die Veröffentlichung des Berichts sei deshalb vom geltenden Recht abgedeckt; das Bundesinnenministerium dürfe die Öffentlichkeit über die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Bundesinnenminister Seehofer hatte die für heute geplante Vorstellung des Berichts kurzfristig ohne eine Nennung von Gründen abgesagt.
Quelle: Deutschlandfunk vom 23.06.2020
Die Gerichte sind doch auch nicht neutral. Müssen machen was Murksel vorgibt.
Und sowas nennt sich unabhängig.
Firma, UPIK lügt nicht…
„Die Veröffentlichung des Berichts sei deshalb vom geltenden* Recht abgedeckt; das Bundesinnenministerium dürfe die Öffentlichkeit über die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten.“
* Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen. Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht. Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia