Berliner Verwaltungsgericht: Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung als „gesichert rechtsextrem“ einstufen


23. Juni 2020
Flaggen der Identitären Bewegung auf einer Demonstration in Berlin am 17. Juni 2017 in Berlin. (dpa)
Flaggen der Identitären Bewegung (dpa)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Identitäre Bewegung im anstehenden Verfassungsschutzbericht 2019 als „gesichert rechtsextrem“ einstufen.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag der Gruppierung zurück, dies vorerst zu unterlassen. Zur Begründung hieß es, die zentrale Forderung der Identitären Bewegung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität verstoße gegen die Menschenwürde. Die Veröffentlichung des Berichts sei deshalb vom geltenden Recht abgedeckt; das Bundesinnenministerium dürfe die Öffentlichkeit über die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Bundesinnenminister Seehofer hatte die für heute geplante Vorstellung des Berichts kurzfristig ohne eine Nennung von Gründen abgesagt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 23.06.2020 


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ulrike
ulrike
3 Jahre zuvor

Die Gerichte sind doch auch nicht neutral. Müssen machen was Murksel vorgibt.
Und sowas nennt sich unabhängig.

Annette
Annette
3 Jahre zuvor
Reply to  ulrike

Firma, UPIK lügt nicht…

Alexander Berg
3 Jahre zuvor

„Die Veröffentlichung des Berichts sei deshalb vom geltenden* Recht abgedeckt; das Bundesinnenministerium dürfe die Öffentlichkeit über die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten.“

* Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen Umstände als rechtlich verbindlich festlegen. Eine Fiktion kann deshalb im Prozess auch nicht widerlegt oder entkräftet werden, da sie definitionsgemäß vom tatsächlichen Sachverhalt abweicht. Das Wort „gilt“ ist in Gesetzestexten ein Indiz für das Vorliegen einer Fiktion, sie kann sich aber auch in Legaldefinitionen verbergen.“ Fiktion(Recht), Wikipedia