Executive Order zur Vorbereitung der Schließung von Exekutivabteilungen und -agenturen der Bundesregierung am 24. Dezember 2020


Aufgrund der Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika übertragen wurde, wird hiermit folgendes angeordnet:

Sektion 1.
Alle Exekutivabteilungen und -behörden der Bundesregierung sind am Donnerstag, dem 24. Dezember 2020, dem Tag vor dem ersten Weihnachtsfeiertag, geschlossen und ihre Angestellten vom Dienst entbunden.

Sektion 2.
Die Leiter der Exekutivabteilungen und -behörden können bestimmen, dass bestimmte Büros und Einrichtungen ihrer Organisationen oder Teile davon geöffnet bleiben müssen und dass bestimmte Angestellte sich am 24. Dezember 2020 aus Gründen der nationalen Sicherheit, der Verteidigung oder anderer öffentlicher Bedürfnisse zum Dienst melden müssen.

Screenshot (657)

Sektion 3.
Der 24. Dezember 2020 fällt in den Geltungsbereich der Executive Order 11582 vom 11. Februar 1971 sowie von 5 U.S.C. 5546 und 6103(b) und anderen ähnlichen Gesetzen, soweit sie sich auf die Bezahlung und den Urlaub von Angestellten der Vereinigten Staaten beziehen.

Sektion 4.
Der Direktor des Office of Personnel Management ergreift die Maßnahmen, die zur Umsetzung dieser Anordnung erforderlich sind.

Sektion 5.
Allgemeine Bestimmungen.
(a) Diese Anordnung wird in Übereinstimmung mit geltendem Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.

(b) Nichts in dieser Anordnung darf so ausgelegt werden, daß es die folgenden Punkte beeinträchtigt oder anderweitig beeinflußt:

(i) die Befugnisse, die einer Exekutivabteilung oder -behörde oder deren Leiter gesetzlich zugestanden werden; oder

(ii) die Funktionen des Direktors des Office of Management and Budget in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzesvorschläge.

(c) Diese Anordnung ist nicht dazu bestimmt und begründet keine materiellen oder prozessualen Rechte oder Vorteile, die von irgendeiner Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Ministerien, Agenturen oder Einrichtungen, ihre Beamten, Angestellten oder Bevollmächtigten oder irgendeine andere Person rechtlich oder nach Billigkeit durchsetzbar sind.

DONALD J. TRUMP
DAS WEISSE HAUS,
11. Dezember 2020.

[Original] (https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/executive-order-providing-closing-executive-departments-agencies-federal-government-december-24-2020/) [Deutsch] (http://translate.google.com/translate?hl=&sl=auto&tl=de&u=https%3A%2F%2Fwww.whitehouse.gov%2Fpresidential-actions%2Fexecutive-order-providing-closing-executive-departments-agencies-federal-government-december-24-2020%2F)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 12.12.2020

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