Vergewaltigungs-Welle in Deutschland: Urteilen die Gerichte zu lasch? „ALLE verhängten Strafen befanden sich im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens“

04. Januar 2024
Vergewaltigungs-Welle in Deutschland: Urteilen die Gerichte zu lasch? „ALLE verhängten Strafen befanden sich im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens“
NATIONAL
Foto: Symbolbild

Leipzig/Frankfurt/Main. In den Verbrechensstatistiken explodieren die Fallzahlen im Bereich sexuelle Gewalt.  So finden statistisch inzwischen an jedem Tag zwei Gruppenvergewaltigungen statt. Ein offenes Geheimnis dabei ist, daß es sich bei den Tatverdächtigen weit überproportional häufig um Migranten handelt.

Sie müssen sich vor der deutschen Justiz nicht fürchten. Denn diese verhängt in aller Regel Kuschel-Urteile. Das hat jetzt eine Studie der Universität Leipzig quasi offiziell bestätigt. Dafür wurden insgesamt 86 amts- und landgerichtliche Urteile aus den Jahren 2016 bis 2020 analysiert, „die sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung nach dem Erwachsenenstrafrecht zum Gegenstand hatten.“ Über die Ergebnisse berichteten jetzt die beiden Strafrechtsexpertinnen Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski und Prof. Dr. Elisa Hoven in einem Gastbeitrag für die FAZ – sie sind bestürzend und lassen Zweifel am Rechtsstaat aufkommen.

Denn: bei den Urteilen „zu sexuellen Übergriffen mit Gewalt“ lag die durchschnittliche Strafe bei einem Jahr und elf Monaten, bei „Vergewaltigungen mit Gewaltanwendung“ waren es zwei Jahre und zehn Monate. Außerdem: „ALLE verhängten Strafen befanden sich im unteren Drittel des gesetzlichen Strafrahmens“, stellen die beiden Expertinnen fest. Und: „In über der Hälfte der Verfahren wurde eine Strafe verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.“

Das Urteil der Professorinnen, die sich in dem FAZ-Beitrag insbesondere auf zwei besonders entlarvende Fallbeispiele beziehen, fällt alarmierend aus: „Das Maß an Milde, das aus beiden Verurteilungen spricht, ist aus unserer Sicht nicht tragbar.“ Denn die Entscheidungen mißachteten das Leid von Opfern und seien „keine angemessene Antwort auf die schwere Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen.“

Die beiden Expertinnen lassen auch anklingen, daß sich in den allzu milden Urteilen eine Werte-Verschiebung manifestiert: „Denn ob Vergewaltigungen grundsätzlich mit einem, drei oder zehn Jahren zu bestrafen sind, ist nicht wissenschaftlich bestimmbar, sondern auch das Ergebnis einer Werte-Entscheidung.“ Die Öffentlichkeit könne den Gerichten in ihrer Milde inzwischen nicht mehr folgen – was zum Verlust des Vertrauens in den Rechtsstaat führen könnte. „In einer breit angelegten Analyse von Kommentaren unter Medienberichten zu Strafurteilen haben wir beobachtet, daß das Unverständnis über ein als zu milde wahrgenommenes Urteil schnell in grundsätzliche Kritik an Justiz und Rechtsstaat übergeht“, stellen die beiden FAZ-Gastautorinnen fest. Es drohe eine „Entfremdung zwischen Bürgern und Justiz“. (tw)

Quelle: zuerst.de vom 04.01.2024

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Ulrike
Ulrike
3 Monate zuvor

Da braucht man sich nicht wundern wenn diese schwanzgesteuerten Kreaturen auf Mädchen und Frauen losgehen und vergewaltigen. Bei solchen miserablen Strafen lachen die sich doch kaputt. Und wer darf es ausbaden?
Was haben wir nur für eine feige Justiz die lieber den Tätern in den Hintern kriecht als den Frauen. Pfui Teufel