Abzocke der Bevölkerung: Wassercent: Wer soll alles zahlen?

Wasser fließt aus einem Wasserhahn

Der Wassercent soll kommen. Noch ist unklar, wann und wie hoch er sein wird. Vor allem umstritten ist aber, wer ihn zahlen soll: Nur die Bürger oder alle, die Wasser entnehmen? Dazu zählen dann auch Industrie, Handwerk oder Landwirtschaft.

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Der Wassercent ist ein Wasserentnahmeentgelt. In vielen Bundesländer gibt es ihn schon, mit den unterschiedlichsten Regelungen. Nun soll er auch in Bayern kommen. Unklar ist noch die Höhe der Abgabe pro Kubikmeter Tiefenwasser oder oberflächennahem Grundwasser. Unklar auch, wer diesen Wassercent alles zahlen muss.

Einführungsdatum in Bayern unklar

13 von 16 Bundesländern haben bereits den sogenannten Wassercent. Im Durchschnitt, so hat der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserversorger, VBEW, errechnet, betrage dieser Aufschlag auf den Trinkwasserpreis elf Cent pro Kubikmeter. In manchen Bundesländern liegt die Abgabehöhe sogar bei 30 Cent pro Kubikmeter. Bei einem angenommen jährlichen Wasserverbrauch einer vierköpfigen Familie von 150 Kubikmetern rechnet der VBEW mit Mehrkosten von rund 15 Euro pro Jahr. Gedacht ist der Wassercent als Abgabe für die Entnahme, das zutage fördern, Ableiten oder vergleichbaren Verwendungen von Grundwasser oder Wasser aus Oberflächengewässern. Doch nicht nur Bürger sollen diese Abgabe leisten.

Verband: „Entweder zahlen alle oder keiner!“

Die Meinung des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft ist eindeutig. Wenn denn der Wassercent kommt, dann für alle, sowohl für die Verbraucher, die Landwirtschaft, das Handwerk, die Industrie als auch die Energieversorger. Es dürfe keine Ausnahmen geben, so Detlef Fischer vom VBEW. „Wir stehen vor gesamtgesellschaftlich epochalen Aufgaben und daran müssen sich alle beteiligen.“ Ausnahmeregelungen würden die Erhebung nur komplizierter machen. „Man muss dann auch genau abgrenzen, für welche Wassermenge gilt welche Abstufung. Wir setzen uns dafür ein, dass das Verfahren hauptsächlich einfach und damit handhabbar ist.“

Mit der Einführung eines Wassercents müsse aber auch gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Abgabe zweckgebunden verwendet werde, so eine weitere Forderung des VBEW. Wenn neue Aufgaben, wie der diskutierte Ausbau der Fernwassernetze, auf die Wasserversorger zukäme, dann müsse der Wassercent dafür herangezogen werden, so Detlef Fischer vom Verband. Auch sei klar, dass die Abgabe nicht dafür sorgen werde, dass die Bürger ihren Wasserverbrauch senken, so Fischer. „Im Privathaushalt kann man gar nicht so viel Wasser sparen und darum geht es auch eigentlich gar nicht beim Wassercent.“ Mit den Einnahmen solle eine nachhaltige Wassernutzung aufgebaut werden, damit in Bayern auch weiterhin Wasser in einer „Top-Qualität zur Verfügung steht“.

Neben Bayern arbeitet auch Hessen an der Einführung eines Wassercents. Im Vorfeld hat das Bundesland eine Untersuchung durch das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung und das Institut für Umwelt- und Planungsrecht in Leipzig durchführen lassen. Beide Institute kamen zum Ergebnis, dass es bei der Erhebung des Wassercents keine Ausnahmen geben dürfe.

Bauernverband fordert Ausnahmeregelung

Der Bayerische Bauernverband, BBV, fordert beim Wassercent eine Ausnahmeregelung für die Landwirtschaft. Das habe Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner Regierungserklärung „Klimaland Bayern“ im Jahre 2021 angekündigt, so der BBV in einer Stellungnahme. Die Landwirtschaft sei nur für einen marginalen Anteil der Wasserentnahme im Freistaat verantwortlich. „Die Land- und Forstwirtschaft hat eine besondere Bedeutung sowohl für die Grundwasserneubildung unter ihren Flächen als auch für die Lebensmittelversorgung“, erklärt Stefan Köhler, Umweltpräsident des BBV. Eine teure Bewässerung würde gerade jene Landwirte benachteiligen, die ohnehin besonders unter den Folgen des Klimawandels leiden und auf Klimaanpassungsmaßnahmen angewiesen seien.

Ministerium gibt sich noch bedeckt

Beim Wassercent müssen alle mitmachen, das fordert der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber (FW) im Interview mit dem BR. „Wir wollen einen großen Teilnehmerkreis, denn es braucht einen fairen Umgang mit dem Lebensmittel Nummer 1“. Zudem müsse der Wassercent zweckgebunden sein, das bedeute, die Einnahmen daraus müssen für den Aufbau einer sicheren Wasserversorgung eingesetzt werden, so der Umweltminister weiter.

Derzeit gebe es in Bayern 2.300 Wasserversorger in 2.056 Kommunen. Wasser sei damit ein lokales Produkt, mit einer aufwendigen Infrastruktur. Deshalb müssten die Einnahmen aus dem Wassercent zurück in die Pflege und den Ausbau der Infrastruktur. „Ein Wassercent ist keine Steuererhöhung. Ein Wassercent ist eine Infrastrukturinvestition.“ Es gehe darum, Wasser weiterhin in guter Qualität für jeden zu einem fairen Preis zur Verfügung zu stellen, so der bayerische Umweltminister. Jeder sei am Ende Profiteur einer guten Wasserversorgung und jeder, der davon profitiere, solle auch Willens sein, hier mit zu unterstützen. „Hier geht es um das wichtigste Projekt in unserer Gesellschaft, nämlich ‚Zukunft Wasser‘.“

Nach ersten Berechnungen bedeute die Einführung des Wassercents für einen vierköpfigen Haushalt Mehrkosten in Höhe von rund 15 Euro pro Jahr. Der Wassercent sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden, jetzt gehe es an die Umsetzung. Das Umweltministerium plant, noch vor der Sommerpause sowohl dem Kabinett als auch dem Landtag einen Entwurf zum Wassercent vorzulegen.

Grüne rechnen nicht mit Wassercent ab diesem Jahr

Die Grünen-Abgeordnete im Bayerischen Landtag, Claudia Köhler, kritisiert, dass die Diskussion über den Wassercent erst im Sommer im Kabinett besprochen werden soll. „Zufällig ein paar Wochen zu spät für den Doppelhaushalt 2024/2025. Zu spät also, um es in diesen zwei Jahren konkret zu machen“, so Köhler. Wann es eine rechtliche Grundlage dafür gebe und ob und wann der Wassercent tatsächlich komme, stehe damit weiter in den Sternen. „Das wird der dramatischen Lage, in der sich die Ressource Wasser befindet, nicht gerecht.“

Im vergangenen Juni haben die Grünen einen Gesetzesantrag in den Landtag eingebracht. Hierin wird unter anderem gefordert, dass Unternehmen für die Entnahme und Vermarktung von Grundwasser zahlen sollen. Bislang benötigten sie lediglich eine Genehmigung. „Haben sie diese erst, pumpen sie unsere Grundwasser geschenkt aus dem Boden, um es anschließend zum Beispiel als Mineralwasser zu verkaufen“, so die Grünen. Unter anderem fordern sie auch ein zentrales Register, das aufzeige, wer wo wie viel Wasser aus dem Boden pumpe.

Die bayerischen Grünen schlagen vor, dass der Wassercent einen Euro pro Kubikmeter Wasser betragen soll, wenn er aus Tiefbrunnen stammt und acht Cent für oberflächennahes Grundwasser. Von der Abgabe befreit werden solle nach den Grünen im Landtag nur Wasserkraftnutzung. Das wiederum kritisiert der Bund Naturschutz. Gerade Wasserkraftanlagen würden wertvolle und artenreiche Lebensräume zerstören. Deshalb sollte auch hier ein Entgelt zwingend sein.

Quelle: Bayerischer Rundfunk vom 09.03.2024

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Tankschiff
Tankschiff
1 Monat zuvor

Warum nicht gleich Essensmarken für alle, außer Politiker…

Ulrike
Ulrike
1 Monat zuvor

Ganze Horden von Sesselfurzern haben nichts anderes zu tun als zu überlegen wie sie das Volk abzocken können. Uns bleibt bald nichts mehr zum leben. Elende Bande.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor

Wenn DIE auch alle voll durchverblödet sind! Aber so etwas fällt Denen nicht selbst ein!
Das bekommen DIE eingetrichtert! Ein hochgebildeter Mensch stellt sich nicht hin und macht sich damit lächerlich! Der lässt dumme machen, dummen nimmt man nichts übel, weil die dumm sind. Woher haben die Verbrecher in den von uns bezahlten Räumen den Vertrag, daß  vom
Himmel gefallenes Wasser Ihr Eigentum ist. Hab ich schon öfter ausführlicher geschrieben! Weiter! Das Wasser als Schnee im Winter gehört Den kriminellen nicht, den Schnee müssen wir und die Stad Wirtschaft beräumen! Also rein in die Bude und Fenster auf! Kurz  beschrieben. Bei ausführlich kommt die Gesinnungsgestapo mit kopiertem Wertpapier „Verdachtsunabhängiger Stubendurchgang zum Zwecke des Raubes von Eigentum!“ Bei Gegenwehr wird von der Waffe gebrauch gemacht!