In Niedersachsen wurde ein „Reichsbürger“ zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Den Vorsitzenden Richter bezeichnete er als Schauspieler, dem er keine Achtung schulde.
Das Amtsgericht im niedersächsischen Winsen hat einen „Reichsbürger“ zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Mann 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte.
Der 47-Jährige hatte in einem Verfahren gegen ihn eingeräumt, heimlich Tonbandaufnahmen von Gesprächen mit Justizmitarbeitern gemacht und auf YouTube veröffentlicht zu haben. Er berief sich dabei laut Gericht auf ein angebliches Widerstandsrecht nach dem Grundgesetz.
Fast zeitgleich hat Österreich eine „Reichsbürgerin“ aus Deutschland abgeschoben. Die 45-Jährige wurde nach Angaben der Polizei in Kärnten in Spittal an der Drau festgenommen und zum nächstliegenden EU-Grenzübergang gebracht. Das österreichische Innenministerium begründete die Ausweisung damit, dass die Frau einer staatsfeindlichen Verbindung angehöre.
Sogenannte Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Der Verurteilte argumentierte, es gebe keine ordentliche Justiz, der Vorsitzende Richter sei nur ein eingesetzter Schauspieler, dem er keine Achtung schulde. „Wegen ungebührlichen Verhaltens verhängte dieser hierauf gegen den Angeklagten zusätzlich ein Ordnungsgeld von 600 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft“, sagte die Sprecherin.
jgs/dpa
Quelle: Spiegel-online vom 12.11.2016