Selbstverwaltung deutscher Rechtsanwälte unter Druck – Freie Advokatur gefährdet

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Berlin/Köln (ADN). Die in Berlin ansässige Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat vor wenigen Tagen ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) in Betrieb genommen und freigeschaltet.

Damit können künftig „alle zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten teilnehmen“, ist einer Pressemitteilung der rund 164.000 Mitglieder fassenden Organisation zu entnehmen.

BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer zeige sich erfreut, dass „alle rechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt werden konnten“. Dazu zählen zwei einstweilige Anordnungen des Anwaltsgerichtshofs (AGH) Berlin, die die Einführung des neuen Kommunikationssystems wochen- und monatelang blockierten. Sie waren von Berliner und Kölner Rechtsanwälten beantragt worden, die ihre Berufsfreiheit erheblich beeinträchtigt sahen.

„Die durch den Grundsatz der freien Advokatur gekennzeichnete anwaltliche Berufsausübung unterliegt unter der Herrschaft des Grundgesetzes der reinen und unreglementierten Selbstbestimmung des einzelnen Rechtsanwalts“, argumentierte Rechtsanwalt Adrian Hoppe aus Köln und bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004. Nach Ansicht der widersprechenden Anwälte darf die BRAK mangels gesetzlicher Vorgabe die einzelnen Postfächer nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung freigeben.

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Daraufhin hatte das Bundesjustizministerium in seiner Funktion als Rechtsaufsicht eine Verordnung erlassen, um die Blockade des elektronischen Informationsaustauschs zwischen Rechtsanwälten und Gerichten aufzulösen. Danach ließ die BRAK per Antrag beim Berliner Anwaltsgerichtshof die betreffenden eigenwilligen Anordnungen aufheben und schaltete das System frei. Allerdings ist dessen Nutzung erst ab 1. Januar 2018 für die Anwaltschaft Pflicht.

Im Vorfeld der Auseinandersetzungen hatte die Bundesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage aus dem Parlament festgestellt, dass das Ganze eigentlich ein im Selbstverwaltungsapparat der Anwaltschaft separat zu klärendes Problem ist.

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Die BRAK, die das beA ursprünglich schon 2013 installieren wollte, hinterlässt mit ihrem Agieren den Eindruck der Selbstunterwerfung gegenüber äußeren Kräften.

Die Kritiker dessen befürchten, dass mit dem elektronischen Informationssystem Unbefugte die übermittelten Nachrichten lesen und manipulieren können. Außerdem haben sie den Verdacht, dass das Empfangsbekenntnis von Dokumenten ihrem Willen entzogen und sozusagen unabhängig von ihrem Einfluss automatisiert wird.  ++ (ju/mgn/06.12.16 – 333)

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 06.12.2016

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