Manuela Schwesig und ihr „Deutsch“ für Vollidioten

Posted on Februar 25, 2017 von indexexpurgatorius

Unfassbar, aber keine „Fake-News“ ist der neueste Streich von Manuela Schwesig. Diese Intelligenzbestie entblödet sich nicht, die offizielle Seite des Bundesministerium für allgemeine Verblödung dafür zu missbrauchen.

So schreibt sie:

>>Infos über Demokratie leben!

Auf der Internet-Seite sind Infos über das Programm Demokratie leben!
Das ist ein Programm in Deutschland.
Demokratie ist schwere Sprache.
Das heißt in Leichter Sprache:
Alle Menschen in Deutschland dürfen mit-entscheiden.
Und alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Und alle Menschen auf der Welt sind gleich.
Auch wenn sie anders aussehen.
Oder eine andere Sprache sprechen.<<

>Damit jeder mit-entscheiden kann:
Die Menschen in Deutschland wählen Politiker.
Politiker arbeiten in der Bundes-Regierung von Deutschland.
Sie entscheiden zusammen wichtige Sachen.
Für alle Menschen in Deutschland.
Zum Beispiel Gesetze.
Oder Sachen mit Geld. <<

>>Deutschland sagt:
Jeder Mensch soll bei der Demokratie mit-machen.
Deutschland macht darum Programme.
Zum Beispiel das Programm:
Demokratie leben!
Vereine können bei dem Programm Demokratie leben! mit-machen.
Und alle Bürger:
Die ein Projekt machen wollen.
Das Programm hilft:
Damit mehr Demokratie in Deutschland ist.
Denn: Die Demokratie ist gut für Deutschland.<<

>Das Programm Demokratie leben!
ist vom BMFSFJ.
Das Programm ist
für alle Menschen in Deutschland.
Damit sie sich für die Demokratie einsetzen.
Und damit alle Menschen
gut zusammen leben können.
Denn:
Manche Menschen sind gegen Demokratie.
Oder gegen bestimmte Menschen.
Die Menschen sind fremden-feindlich.
Oder sie sind gegen Muslime.
Oder gegen Menschen:
Die das gleiche Geschlecht lieben.
Man sagt auch: Homo-sexuelle Menschen.<<

>>Die Menschen sollen mit dem Programm lernen:
Demokratie ist gut.
Und alle Menschen sollen sich gut verstehen.
Und etwas über andere Menschen lernen.
Alle müssen zusammen-halten:
Damit kein Mensch in Deutschland
Angst haben muss.
Und damit alle gut zusammen-leben können.<<


>>Sie können Infos über diese Themen bekommen

Es gibt Infos über diese Themen
auf der Internet-Seite
http://www.demokratie-leben.de <<

>Sie können die Neuigkeiten
auch als E-Mail bekommen.
So spricht man das: i meel.
Wenn Sie das möchten:
Sie klicken auf Newsletter. So spricht man das: njuus let ta.
Das ist Englisch für Nachrichten-Brief.
Das Bundes-Ministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wünscht Ihnen
viel Spaß auf der Internet-Seite!
Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht?

Büro für Leichte Sprache Köln
Cäsarstr. 58
50968 Köln
E-Mail: info(at)leichte-sprache.koeln
http://www.leichte-sprache.koeln

Dirk Stauber hat den Text auf Leichte Sprache geprüft.

Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe. So spricht man das: in klu schen ju rop.
Sie bekommen im Internet mehr Infos über Inclusion Europe.<<

Quelle: indexexpurgatorius.wordpress.com vom 25.02.2017

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Ulrike
Ulrike
7 Jahre zuvor

Die Alte hat ne Meise. Blöder gehts wirklich nicht. Und sowas verdient viel Geld mit ihrem Geschwafel.

Schmid von Kochel
Schmid von Kochel
7 Jahre zuvor

Kommentar überflüssig !

Baufutzi
Baufutzi
7 Jahre zuvor

Die Entartungen werden immer gefährlicher. Rette sich wer kann!!!!!!!!!!!

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Sie hat selbst Schwierigkeiten, deutlich zu sprechen. Insbesondere verschleift sie Übergänge von Konsonanten und verkürzt Vokale, und hier besonders bestimmte Lautverbindungen. Sollen wir jetzt alle verblöden?

Birgit
Birgit
7 Jahre zuvor
Reply to  Geronimo

Mein Hund bellt besser !

Karlchen Dettmer
7 Jahre zuvor
Reply to  Geronimo

Gültig ist eine Unterschrift, welche mindesten Vor- und Familiennamen enthält. Rechtsbrecher nutzen Unkenntnis: Die Verantwortlichen leisten auf Urteilen, Beschlüssen usw. keine Unterschrift. Diese Personen werden bestenfalls in Druckschrift, meist nur mit Familiennamen genannt und Justizangestellte benutzt, um “Beglaubigungen” vorzunehmen; täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

https://www.facebook.com/groups/Strafgerichtshof kann auch dich über die aktuelle Rechtslage aufklären, sei mir willkommen! Die Polizei und andere “Behörden” folgten bisher diesen nichtigen “Verwaltungsakten”. Der Grund für die fehlenden Unterschriften der tatsächlich Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung und darin zu suchen, dass Justizkriminelle sehr genau wissen, was Sie tun: Jeder sogenannte „Beamte“ haftet mit Privatvermögen nach § 839 BGB. Es wundert nicht, wenn “Richter” sogenannte “Urteile” nicht unterschreiben. Da diese Vorgehensweise immer so gehandhabt wird, ist Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen!

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in den §§ 126 BGB (gültiges Recht), 315 I ZPO (ungültiges Recht), 275 II StPO (ungültiges Recht), 12 RPflG (ungültiges Recht), 117 I VwGO (ungültiges Recht) und 37 III VwVfG (ungültiges Recht). Hierbei ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt. Gemäß der “Rechtsprechung” des BVerfG und des BVerwG sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig. Zu erwähnen ist, dass BVerfG und BVerwG selber nichtig sind, da es sich nicht etwa um staatliche Einrichtungen, sondern um Firmen handelt.

Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen das sich aus Art. 80 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig. Es darf also aus grundgesetzlichen Gründen nicht danach verfahren werden. Blöderweise ist auch das Grundgesetz (GG) seit spätestens dem 29.09.1990 mangels Nennung eines Geltungsbereiches ungültig. Daher: Bei Hinweis auf ein Gesetz, bitte grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist! Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift: Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig“ ist eine dreiste und infame Lüge, denn NICHTS ist ohne Unterschrift nach BGB gültig. Ohne Unterschrift ist absolut gar nichts gültig!

Dies gilt vor allem für gerichtliche Dokumente, also Urteile, Beschlüsse und Vollstreckungstitel etc. Bei Haftbefehlen, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich der rechtlich konformen Unterschrift eines, von den alliierten Siegermächten genehmigten, Richters!

Unterschriften von Rechtspflegern sind NICHT rechtswirksam, da diese nicht über entsprechende Kompetenzen verfügen. Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift lediglich, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über deren Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger der Zustellung muss stets nachprüfbar sein, wer da mitgewirkt hat. “Vollstreckungstitel” von “Gerichtsvollziehern”, “Haftbefehle” usw. ohne eigenhändige Unterschrift eines oder mehrerer gesetzlicher Richter sind daher grundsätzlich rechtsungültig! Selbst wenn hierzulande ein sogenannter “Richter” etwas unterschreiben würde, ist es trotzdem rechtsungültig, da die Gesetzlichkeit fehlt. Die Richter des hiesigen Landes sind keine gesetzlichen Richter, sondern Firmenangestellte ohne jegliche hoheitsrechtliche Befugnisse!

„Paraphen“ sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften! Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist. Die Abkürzung des Namens genügt nicht. Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe lässt nicht erkennen, dass es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners handelt. Warum teile ich das zum wiederholten Male mit? Das ist einfach zu erklären: Die Lügen wurden noch mal und noch mal wiederholt… Der Wahrheit ist selbstverständlich dasselbe geschuldet. Die Wahrheit muss wiederholt werden, damit sie eine Chance hat, perverse Lügen abzulösen.

Geronimo
Geronimo
7 Jahre zuvor

Frau Schwesig nuschelt stark und sagt z.B. immer Famiije anstatt Familie. Gerade von ihr benötigen wir dringend Ratschläge zur Entwicklung der deutschen Sprache.