Journalismus: Verleger klagen wegen Online-Angebot von Radio Bremen

Der Haupteingang von Radio Bremen am 18.09.2013 in Bremen. Foto: Carmen Jaspersen/dpa (picture alliance / dpa / Carmen Jaspersen/dpa )
Radio Bremen (picture alliance / dpa / Carmen Jaspersen/dpa )

Gegen die Online-Berichterstattung von Radio Bremen gehen mehrere Zeitungsverlage gerichtlich vor.

Dies teilte der Zeitungsverlegerverband Bremen mit. Die – Zitat – „pressemäßige Berichterstattung“ auf der Internetseite des öffentlich-rechtlichen Senders stehe nicht in Einklag mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Der BGH hatte 2015 entschieden, dass Rundfunkangebote eben nicht presseähnlich sein dürfen. Textbeiträge dürfen daher nicht im Vordergrund stehen. Der drohende Rechtsstreit in Bremen erinnert an die Auseinandersetzung um die „Tagesschau App“. Das Oberlandesgericht Köln hatte im Herbst entschieden, dass diese mobile Webversion, wie sie an einem Beispieltag aus dem Jahr 2011 abrufbar war, presseähnlich und damit unzulässig war.

Quelle: Deutschlandfunk vom 07.04.2017

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