Landtagswahlen in NRW: Umfrageinstitute veröffentlichen sich stark unterscheidende Prognosen

26. April 2017
Landtagswahlen in NRW: Umfrageinstitute veröffentlichen sich stark unterscheidende Prognosen

Düsseldorf. Noch zweieinhalb Wochen sind es bis zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, bis jetzt aber gibt es kein einhelliges Bild über die Stimmung im bevölkerungsreichsten Bundesland.

Während manche Umfrageinstitute ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen SPD und CDU prognostizieren, sehen andere wiederum einen komfortablen Vorsprung der Sozialdemokraten.

Auch über den Platz der drittstärksten Partei gibt es verschiedene Ansichten, mal könnte die FDP den Platz belegen, mal die AfD.

Nur für die Grünen herrscht Einigkeit: Für sie dürfte es am 14. Mai eng werden. Seit Jahresbeginn stehen sie bei Umfragen nur bei 6 Prozent, das ist nur wenig mehr als die Hälfte des Ergebnisses der letzten Wahl (11,3 Prozent).

Inzwischen warnt sogar Grünen-Spitzenkandidatin Sylvia Löhrmann, „daß es auch unter fünf Prozent“ gehen könne. Bei der bevorstehenden Landtagswahl gehe es um die Frage, „ob die Grünen in diesem Parlament vertreten sein werden“.

Eklatante Unterschiede sind in den jüngsten Umfragen der Meinungsforschungsinstitute „YouGov“ (25. April) und „Infratest dimap“ zu verzeichnen: während „YouGov“ die CDU mit 27 Prozent taxiert, rangiert die Union bei „Infratest dimap“ mit 34 Prozent. Die Sozialdemokraten erhalten bei ersterem Institut 36 Prozent, bei den Meinungsforschern von „Infratest“ nur 34 Prozent. Die AfD wäre bei „YouGov“ mit 11 Prozent die drittstärkste Kraft, die FDP läge mit 7 Prozent noch hinter der Linken (8 Prozent). Anders bei „Infratest dimap“: die AfD erhielte hier nur 8 Prozent, die FDP 10 Prozent und die Linke gerade einmal 5 Prozent. (sp/tw)

Quelle: zuerst.de vom 26.04.2017

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Karlchen
6 Jahre zuvor

In https://web.facebook.com/groups/PegidaPartei/ sehen wir gute Meinungen, wann der Rest der Welt? Hier etwas Rechtskunde, die aber keine Rechtsberatung sein soll: Richter, Richterinnen und Beamte in der BRD weigern sich oft, Urteile und Beschlüsse persönlich zu unterschreiben! Ohne richterliche Unterschrift aber ist kein Urteil rechtkräftig: Die Grundlagen finden wir im § 126 BGB. Im Fernsehen der BRD konnten wir hören und sehen, dass ein Gerichtsurteil vom BGH wegen fehlender Unterschrift aufgehoben und an das verantwortliche Gericht zurück verwiesen wurde!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (Vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87 BVerwGE 81, 32; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544): Dies bedeutet, dass ohne Unterschrift nichts rechtkräftig ist! Unterschriften unter Urteilen wie “gez. Müller, Justizangestellte” und dazu ein unlesbarer Krakel oder auf richterliche Anordnung sind in echten Rechtsstaaten unwirksam, weil Müller auch der Hausmeister als Justizangestellter sein kann und nicht nachvollzogen werden kann, wer das Urteil tatsächlich erlassen hat!

Solche Scheinurteile werden von Gerichtsvollziehern vollstreckt und das, obwohl für Richter die Schriftformerfordernisse in noch verschärfter Form gelten: Gemäß § 275 (2) StPO ist ein Urteil oder Beschluss vom mitwirkenden bzw. verantwortlichem Richter zu unterschreiben. Im Zivilrecht gilt der § 315 ZPO. Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig: Unterschriften von Richtern müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann. Für Zustellempfänger muss nachprüfbar sein, ob die Richter, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben. Deshalb genügt die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht. (RGZ 159,25,26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6 & 65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72)

Ulrike
Ulrike
6 Jahre zuvor

Ist doch klar die müssen jetzt ihre Scheinstatistiken veröffentlichen damit der dumme deutsche Michel weiss was er zu wählen hat. “ Ja wenn die so viele wählen mach ich das auch“ hört man immer wieder.
Die Leute sind strohdumm. Leider.

Baufutzi
Baufutzi
6 Jahre zuvor

Wäre doch mal lässig, wenn die Menschen am „Wahltag“ eine Bratwurst essen gehen würden, oder ein schönes Softeis schlecken und die Wahlurnen=Stimme begraben, ignorieren. Na da wären die Politdarsteller aber wild am zappeln.