MECKLENBURG-VORPOMMERN: 300 „Reichsbürger“-Fälle

vom 29. Mai 2017
Aus der Onlineredaktion

Behörden melden seit Januar Vorfälle mit „Reichsbürgern“ ans Ministerium

Nach dem Erlass von Innenminister #Lorenz Caffier (CDU) zur Erfassung der „Reichsbürger“-Szene in Mecklenburg-Vorpommern haben die kommunalen Verwaltungen hunderte Fälle mit Anhängern der als demokratiefeindlich eingestuften Bewegung an das Ministerium gemeldet. Rund 300 Berichtsbögen mit Informationen über „#Reichsbürger“ sind bis Mitte Mai von den Behörden übermittelt worden, wie Ministeriumssprecher Michael Teich mitteilte.

Konkrete Aussagen über diese nun offiziell in MV erfassten Reichsbürger-Fälle konnte der Ministeriumssprecher noch nicht machen. Die Informationen werden derzeit noch ausgewertet, erklärte er. Anhänger der „Reichsbürger“-Szene träten aber zunehmend aktiver und aggressiver in Erscheinung. Behörden und Ämter würden von „Reichsbürgern“ mit teilweise abstrusen Forderungen und Anträgen konfrontiert, die Mitarbeiter teilweise belästigt und bedroht. Besonders typisch sei, dass „Reichsbürger“ offizielle Dokumente nicht anerkennen und sich stattdessen selber Ausweise oder Fantasiekennzeichen für ihre Fahrzeuge basteln. Bei neun Personen werde gegenwärtig der Entzug des Waffenscheines geprüft, wie aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der #AfD hervorgeht.

Das Innenministerium hatte Ende Januar die Amtsverwaltungen im Land per Erlass angewiesen, mit Hilfe eines einheitlichen Berichtsbogens die seit 2016 bekannt gewordenen „Reichsbürger“-Fälle zu dokumentieren. Die Erkenntnisse sollen in ein Lagebild über Aktiviäten und Strukturen der Bewegung münden, der in MV etwa 300 Personen zugerechnet werden – eine zufällige Duplizität mit der Zahl registrierter Vorfälle. Die Anhänger erkennen die #Bundesrepublik nicht an und behaupten, das #Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Wegen ihrer Nähe zum #Rechtsextremismus beobachtet der #Verfassungsschutz bundesweit die Bewegung.

„Reichsbürger“ sind in MV bereits mehrfach durch Übergriffe auf Polizisten aufgefallen. Zwei Anhänger der Bewegung hatten im März auf einem Autobahn-Parkplatz unweit von Schönberg (Nordwestmecklenburg) bei Personenkontrollen zwei Polizeibeamte angegriffen. Die beiden Männer hatten sich geweigert, ihre Ausweise vorzuzeigen und erklärt, der „Reichsbürger“-Bewegung anzugehören. Nach kurzem Wortwechsel ergriff einer der Männer einen Ast und schlug damit auf einen Beamten los. Wenige Tage zuvor hatte ein 32-jähriger Rostocker, ebenfalls den „Reichsbürgern“ zugerechnet, seine Eltern sowie Polizisten mit Schlägen und Tritten angegriffen. Der Polizei gegenüber habe er angegeben, Personalausweise für nicht gültig zu erachten, weshalb er sich selbst nicht ausweisen könne. In einem weiteren Fall hatte ein „Reichsbürger“ im November bei einer Verkehrskontrolle zwei Polizisten mit Reizgas besprüht und war anschließend geflohen.

Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 29.05.2017

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Kohse Hartmut
Kohse Hartmut
6 Jahre zuvor

Warum heißt das Teil „Personalausweis“ und nicht Ausweis oder Personenausweis o.ä.
Warum Personal-Ausweis?
Personal für …….

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor
Reply to  Kohse Hartmut

Kohlse Hartmut hat vollkommen Recht, aber wer ist er? https://www.facebook.com/groups/CarlSaufenberg ist für alle Meinungen offen. Sogenannte Reichsbürger aus Deutschland bitte bei mir melden! Zwangsversteigerungen sind gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 im westlichen Teil meiner besetzten Heimat verboten! Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 361/78 – Beschluss vom 27.09.1978 – sagt, dass eine Zwangsversteigerung die Verletzung der Grundrechte aus Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes darstellen. Besonders hervorzuheben ist hier, dass sich die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wie Richter aufführen – sagt es das Bundesverfassungsgericht.

Die Rechtspfleger/innen missachten oft alle Gesetze und lassen selbst für dubiose, erfundene Forderungen die Zwangsversteigerung anordnen oder durchführen. Ich rate allen Betroffenen, sich gegen diese Machenschaften der Rechtspfleger/innen und ggf. auch Richter zu wehren:

Einfach beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde und den „Anspruch auf effektiven Rechtsschutz in der Zwangsversteigerung“ stellen und beantragen (Beschluss vom 27.09.1978 – 1 BvR 361/78). Dieses Grundsatzurteil ist im Internet zu sehen. Es sind 14 DIN A 4-Seiten!

Kohse Hartmut
Kohse Hartmut
6 Jahre zuvor

Tja, wer bin ich wohl?
Ostpreusse, weil meine Eltern Vertriebene sind?
DDR Bürger?
Thüringer?
Bundesbürger?
Staatenloser?
Deutscher Staatsbürger?
Sklave nach römischen Recht?
Leibeigener?
Schizo?
Freigeist?
…….

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
6 Jahre zuvor

300 ist schon eine gute Zahl. Reicht aber nicht nach der der baldigen Flucht der Volksverräter die Rathäuser zu besetzen. Da hilft nur: Jeder Reichsbürger schult einen neuen und mit diesem Schneeballeffekt halten wir den Motor am laufen! Wir brauchen DIE nicht!

Karl in Oslo
6 Jahre zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Grundgesetze gibt es nur in besetzten Staaten. Warum hat Deutschland das? Eine nicht vorhandene oder fehlerhafte Unterschrift unter einem Dokument verstößt gegen die Rechtsnorm, weil Entscheidungen, Anordnungen, Willenserklärungen und ähnliches zur Erlangung ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich einer eigenhändigen Namensunterschrift des Ausstellers bedürfen (§ 126 BGB). Verstößt etwas gegen eine Rechtsnorm, ist es nichtig (§§ 125 BGB, 44 VwVfG)!

Ein Beschluss, ein Urteil und Verträge jeglicher Art müssen unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8 ff BGH VersR S 6, 442, Karlsr. Fam . RZ 99, 452). Bei einem Verstoß liegt rechtlich nur ein Entwurf (eine Kladde) vor. (Üb 12 vor § 300, BGH NJR 80. 1167, Karlsr. Fam. RZ 99, 452) Es setzt keine Notfrist in Lauf (BGH NJW 95, 933) auch keinerlei andere Frist. Dann hilft auch kein Nichtabhilfebeschluss auf Beschwerde. (Karlsr. Fam RZ 99, 452). Eine rechtskonforme Unterschrift besteht aus Titeln, Vor- und Zunamen! In 99 % aller Urteile & Beschlüsse fehlen die!

In in https://www.facebook.com/groups/PegidaPartei können wir viel ändern. Wann machst auch du mit? Herzlich willkommen!

Karl in Norwegen
6 Jahre zuvor

Unterschriften unter Schriftsätzen müssen die Namen der Unterzeichnenden erkennen lassen, Abkürzungen sind nicht erlaubt. Undeutlichkeiten gehen zu Lasten der Unterzeichnenden. Schreiben ohne Unterschrift sind ungültig! Das gilt auch für Rechnungen im Online-Handel. Von deutschen Verwaltungsorganen bekommen Bürger so manches Schreiben, wo vermerkt ist, dass so ein maschinell erstelltes Schreiben auch ohne Unterschrift gütig sein soll. Aber verschiedene Urteile zum Thema Unterschriften auf Schriftsätzen von Behörden und Ämtern zeigen, dass so ein Vermerk “auch ohne Unterschrift sei ein Bescheid gültig”, auf keiner Rechtsgrundlage beruhen kann, sondern sich darüber rechtswidrig hinwegsetzt wird. Jede Unterschrift ist ein Wirksamkeitserfordernis!

Bundesverwaltungsgericht Urteil/Beschluss vom 27. 1. 2003 – 1 B 92. 02; OVG Schleswig: Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z. B. Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40. 87 BVerwGE 81, 32,). Die vom Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführte Rechtsprechung (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 GmS OBG 1/ 98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15 = NJW 2000, 2340), wonach bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift Genüge getan ist, gilt nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist, nicht aber für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/ 02 BFH/ NV 2002, 1597 und von Albedyll in: Bader u. a., VwGO, 2. Aufl., § 60 Rn. 29). In diesem Fall ist vielmehr nach wie vor grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift erforderlich, die vor Fristablauf vorliegen muss.

Der hier angegebene Beschluss XII ZB 132/09 des BGH vom 09.06.2010 mit Seite 4 zur Urteilsbegründung bedeutet, dass eine Ausfertigung, die nicht vollständig wortwörtlich der Urschrift entspricht, eine gerichtliche Urkundenfälschung ist. https://www.facebook.com/groups/Deutschlandrecht zeigt die ganze Wahrheit, herzlich willkommen! Zwangsversteigerungen gemäß Grundgesetz der BRD Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 verboten!