Wirtschaft – Google: Eine der wertvollsten Marken der Welt muss um ihren Markenschutz bangen

 

Google: Eine der wertvollsten Marken der Welt muss um ihren Markenschutz bangen
Die Suchmaschine des Unternehmens hat weltweit einen Anteil von etwa 73 Prozent aller Suchanfragen des Internets (Stand: Februar 2015). Die Marke „Google“ gehört seit Jahren zu den wertvollsten Marken der Welt.

Skurriler Prozess in den #USA: Ist der Name „Google“ zu generisch, um noch #Markenschutz zu genießen? Darüber entscheidet jetzt der Oberste Gerichtshof. „Google“ sei zum Synonym für Internetsuche geworden – und damit zu allgemein, um als Markenzeichen zu gelten.

Das Verb „to google“ ist längst Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs geworden. Wer „googelt“, der sucht etwas im Internet. Nahezu jeder Internet-Nutzer, zumindest in der westlichen Welt, verwendet den Begriff, unabhängig von Alter und Nationalität. Der Begriff „Google“ könnte deshalb zu generisch geworden sein, um weiterhin noch Markenschutz genießen zu können. Und darum könnte Google im schlimmsten Fall demnächst seine Markenrechte verlieren. Der Oberste Gerichtshof der USA muss jetzt darüber entscheiden. Zuvor hatte ein anderes Gericht für Google entschieden – doch der Kläger gibt nicht auf.

Die Begründung klingt zunächst einleuchtend: Der Begriff „Google“ sei mittlerweile zum Synonym für die Suche im Internet geworden.

Es gibt kein einziges Wort außer ‚googeln‘, das für die Suche im Internet steht, und zwar unabhängig von der verwendeten Suchmaschine“,

so die Begründung des Klägers. Der Streit reicht bis ins Jahr 2012 zurück. Damals ließ sich der Kläger, Chris Gillespie, 763 Domainnamen registrieren, in denen er den Begriff „Google“ mit anderen Wörtern kombinierte, beispielsweise „googledonaldtrump.com“. Google klagte auf Markenschutzverletzung und gewann. Das wiederum wollte Gillespie nicht auf sich sitzen lassen und verklagte Google auf Löschung des Markennamens.

Screenshot (395)

Auch Hoover und Aspirin fielen bereits dem „Genericide“ zum Opfer

Doch Gillespie scheiterte zunächst vor Gericht. Die Begründung der Richter: Zwar sei der Begriff „googeln“ als Synonym für die Suche im Internet in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen. Aber Google sei eben mehr als ein Suchmaschinenanbieter, und es sei unklar, wie die Öffentlichkeit den Begriff in erster Linie tatsächlich als Bezeichnung für eine Tätigkeit versteht. Nun geht Gillespie den nächsten Schritt. Demnächst muss der Oberste Gerichtshof darüber entscheiden, ob er sich mit dem Fall befassen will.

Sollte Google tatsächlich seinen Namen verlieren, bleibt als schwacher Trost, dass der Konzern damit nicht alleine dastünde. Denn der so genannte Genericide, also in etwa „Tod durch Verallgemeinerung“, ist in den USA keine Seltenheit. Zu seinen Opfern gehören populäre, ehemals markenrechtlich geschützte Begriffe wie „teleprompter“, „thermos“, „aspirin“, „hoover“ und „videotape“.

Dieser Beitrag wurde unter Aktuell, Geschichte, Kultur, Nachrichten, Politik, Soziales, StaSeVe Aktuell, Völkerrecht, Wirtschaft, Wissenschaft abgelegt und mit , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments