Neu am Kölner Landgericht: Spe­zial­kammer für Sexual­straf­taten

Gericht (Symbolfoto: Von MR.Yanukit/Shutterstock)
Gericht (Symbolfoto: Von MR.Yanukit/Shutterstock)

NRW/Köln – Missbrauch, sexuelle Nötigung oder gar Vergewaltigung– für diese Straftaten ist am Landgericht Köln jetzt eine spezialisierte Kammer zuständig, so dass die Täter in NRW künftig mit einer schnelleren Bestrafung rechnen müssen. Auch in der Justiz scheint der Grundsatz zu gelten: Die Nachfrage regelt das Angebot. 

Am Kölner Landgericht (LG) ist seit Anfang Januar eine Spezialkammer für Sexualstraftaten zuständig. Der zuständige Gerichtspräsident begründete die Einrichtung einer Spezialkammer damit, dass so Verfahren schneller und qualitativ besser bearbeitet werden könnten, da die Spezialkammer  künftig bereits in erster Instanz ausschließlich für Fälle von Vergewaltigung, Missbrauch und sexueller Nötigung zuständig sei.

 

Pro Jahr gebe es am Kölner Landgericht rund 15 Verfahren in diesem Bereich, die nun bei der bereits bestehenden 13. Großen Strafkammer gebündelt würden, berichtet RP Online. Damit sei die Spezialkammer für Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung keine Neugründung, sondern eine Umwidmung. Dass dies auch bei anderen Gerichte zukünftig möglich ist, dafür will NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) werben. Spezialisierung sei ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Effizienz und Qualität der Strafjustiz, so der CDU-Politiker.

Ein Münchner Jurist, spezialisiert auf Sexualstrafrecht, sieht laut dem Magazin LTO jedoch sowohl Risiken als auch Chancen als bei der Einführung dieser Spezialkammer. Sorge bereitet dem Rechtsanwalt laut LTO, dass die spezialisierte Zuständigkeit nur am Landgericht eingeführt werde. Seiner Ansicht nach gehöre jedoch ein Großteil der Sexualdelikte eigentlich vor dem Amtsgericht angeklagt. Denn damit sei eine Entscheidung des Landgerichts nur noch die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) möglich.

Zwar könnte so dem Opfer von sexualisierter Gewalt eine weitere Instanz erspart bleiben. Seine Sorge gilt jedoch auch den Angeklagten. Denn für die Beschuldigten ergäben sich daraus negative Konsequenzen. Positiv wiederum bewertet der Anwalt die Tatsache, dass nun endlich Richter am Werk seien, die sich im Bereich des Sexualstrafrecht dezidiert einlesen und fortbilden müssten. Dies sorge für bessere Sachkenntnis – gerade wenn es um Fragen der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen gehe, so der Strafrechtler. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 02.02.2019 


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Ulrike
Ulrike
5 Jahre zuvor

Unfassbar dass man dazu extra eine Spezialkammer braucht. Solche Vergewaltiger-Kreaturen kastrieren und aus dem Land jagen aber schnellstens. Dann ist obiges unnötig.