Berlin. Maulkorb für den Berliner AfD-Fraktionschef Georg Pazderski. Er darf nicht mehr behaupten, daß daß ein Sea-Eye-„Rettungs“schiff den Attentäter von Nizza, der am 29. Oktober 2020 in einer Kirche drei Menschen tötete, nach Europa gebracht habe. Das Landgericht Berlin hat eine von Sea-Eye erwirkte einstweilige Verfügung gegen Pazderski bestätigt. Für die Darstellung gebe es „keine hinreichenden Beweise“, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung.
Pazderski hatte die entsprechende Äußerung am 31. Oktober 2020 auf seiner Facebookseite veröffentlicht. Die Organisation Sea-Eye habe „Blut an ihren Händen“, es gebe keinen Zweifel daran, daß „der Islamist (…) seine Anwesenheit in Europa deutschen Seenotrettern verdankt“, hieß es dort.
In einer ersten Entscheidung erließ das Landgericht am 3. November eine einstweilige Verfügung gegen Pazderski, die ihm eine Wiederholung dieser Äußerung unter Androhung eines Ordnungsgelds von 250.000 Euro untersagte. Pazderski legte Widerspruch gegen diese Entscheidung ein.
Der getötete Attentäter von Nizza hatte Tunesien am 14. September 2020 auf einem Schiff über das Mittelmeer verlassen und kam über Lampedusa nach Italien, wo er am 27. September eingetroffen sein soll. (rk)
Quelle: zuerst.de vom 22.03.2021
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