Mit seinem Urteil hat das OVG Münster die Auffassung der AfD bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz politisch agiert.
Mit seinem Urteil hat das OVG Münster die Auffassung der AfD bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz politisch agiert. #AfD #Haldenwang #Faeser #nurnochAfD pic.twitter.com/ERMKabyE3f
— Martin Hess (@Martin_Hess_MdB) May 14, 2024
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 15.05.2024
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Verbrecher am Volk sind das. Die tun nur was die Politik vorsagt. Neutral ist dieses Gericht nicht.
Was denn sonst…?
Was erwartet der Mann denn von einer Behörde?
Fassbier zornig! 11tes Gebot verletzt: Du sollst nicht Deine Fänger und Verräter erkennen!
Warum nennt man diese raueberische juedisch jesuitische Firma .. Bundesamt .. . Kann man nicht deutlich machen das es sich nur um ein raubendes versklavendes usraelisches Drecksunternehmen handelt ?
Es ist eine raeuberische Besatzungsfirma und kein ..Amt.. . Soviel darf doch wohl gesagt werden.
Sie machen es aber so geschickt, dass sie es Amt nennen um ihren Schwindel der Kriegslist nach Artikel24 HLKO nicht auffliegen zu lassen Die Redaktion staseve
Ich habe auch mal an die HLKO von 1907 geglaubt. Seitdem mir aber klar wurde, dass das Deutsche Reich auch nur eine inkorporierte Firma der British Crown im Rechtskreis des Seerechts war, konnten sie rechtmäßig keine Landkriegsordnung erlassen. Es war auch nur eine Täuschung von vielen und wir sollten langsam mal unsere Vergangenheit aus dieser Perspektive beleuchten.
Eure Seite hier ist einer der besten die Deutschland hat. Man sollte nur Immer ..Firmen .. auch gleich als Firmen bezeichnen . Damit wird es glasklarer fuer Leute die die Rechtslage nicht durchblicken.
Somit Firma Bundestag Firma Kirche und auch Firma AFD SPD CDU Gruene. Auch wenn es weh tut.
Nach dem Handelsrecht ist es vorgeschrieben die Firmenart, ob GmbH, Aktiengesellschaft und dergleichen im Firmennamen mit anzugeben. Ich weiß im Moment nicht den Paragraphen dazu, aber dies gibt es, nur hält sich hier niemand daran.
Die Rechtsform ist Teil der Firma, also des Unternehmensnamens nach §17 HGB. Besonders in der Werbung usw. ist die Nennung zwingend. Parteien sind allerdings Vereine, da gelten andere Regeln. Daher stehen sie nicht im Handelsregister. Behörden auch nicht, denn sie werden durch Gesetz gegründet, nicht durch den Willen eines ordentlichen Kaufmanns.
Was ist nur mit Dir armer Kerl? Dauert es mit den Tabletten, weil die nicht mehr durch den Suez Kanal kommen?
Parteien und Behörden stehen dafür im Internationalen Firmenverzeichnis UPIK!
In deinem §17 HGB geht es um den Namen des Firmeninhabers, nicht aber um die Firmenart, die mit angegeben werden muss.
Und das Handelsregister wird durch Gerichte elektronisch geführt (§8 des jetzigen HGB`s). Was aber ist, wenn die jetzigen Gerichte auch nur Firmen sind?
Ich weise hier nur darauf hin, dass es ein deutsches Handelsgesetzbuch von 1948 gibt, dass für uns von den Alliierten freigegeben wurde und ich habe dieses Buch.
Daraus erwächst keinerlei Rechtskraft. Da kann jeder drinstehen, der am Wirtschaftsleben teilnimmt.
Nochmal genau lesen.