Martin Hess (AfD): Das OVG Münster hat die Auffassung der AfD bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz politisch agiert

Martin Hess: Bundespolizeibeauftragtengesetz [Bundestag 22.03.2019 ...

Mit seinem Urteil hat das OVG Münster die Auffassung der AfD bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz politisch agiert.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 15.05.2024

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Ulrike
Ulrike
1 Monat zuvor

Verbrecher am Volk sind das. Die tun nur was die Politik vorsagt. Neutral ist dieses Gericht nicht.

Tankschiff
Tankschiff
1 Monat zuvor

Was denn sonst…?

kairo
kairo
1 Monat zuvor

Was erwartet der Mann denn von einer Behörde?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor

Fassbier zornig! 11tes Gebot verletzt: Du sollst nicht Deine Fänger und Verräter erkennen!

Klaus Wild
Klaus Wild
1 Monat zuvor

Warum nennt man diese raueberische juedisch jesuitische Firma .. Bundesamt .. . Kann man nicht deutlich machen das es sich nur um ein raubendes versklavendes usraelisches Drecksunternehmen handelt ?
Es ist eine raeuberische Besatzungsfirma und kein ..Amt.. . Soviel darf doch wohl gesagt werden.

Det
Det
1 Monat zuvor
Reply to  staseve

Ich habe auch mal an die HLKO von 1907 geglaubt. Seitdem mir aber klar wurde, dass das Deutsche Reich auch nur eine inkorporierte Firma der British Crown im Rechtskreis des Seerechts war, konnten sie rechtmäßig keine Landkriegsordnung erlassen. Es war auch nur eine Täuschung von vielen und wir sollten langsam mal unsere Vergangenheit aus dieser Perspektive beleuchten.

Ludmilla Kern
Ludmilla Kern
1 Monat zuvor
Reply to  staseve

Eure Seite hier ist einer der besten die Deutschland hat. Man sollte nur Immer ..Firmen .. auch gleich als Firmen bezeichnen . Damit wird es glasklarer fuer Leute die die Rechtslage nicht durchblicken.
Somit Firma Bundestag Firma Kirche und auch Firma AFD SPD CDU Gruene. Auch wenn es weh tut.

Det
Det
1 Monat zuvor
Reply to  Ludmilla Kern

Nach dem Handelsrecht ist es vorgeschrieben die Firmenart, ob GmbH, Aktiengesellschaft und dergleichen im Firmennamen mit anzugeben. Ich weiß im Moment nicht den Paragraphen dazu, aber dies gibt es, nur hält sich hier niemand daran.

kairo
kairo
1 Monat zuvor
Reply to  Det

Die Rechtsform ist Teil der Firma, also des Unternehmensnamens nach §17 HGB. Besonders in der Werbung usw. ist die Nennung zwingend. Parteien sind allerdings Vereine, da gelten andere Regeln. Daher stehen sie nicht im Handelsregister. Behörden auch nicht, denn sie werden durch Gesetz gegründet, nicht durch den Willen eines ordentlichen Kaufmanns.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
1 Monat zuvor
Reply to  kairo

Was ist nur mit Dir armer Kerl? Dauert es mit den Tabletten, weil die nicht mehr durch den Suez Kanal kommen?

Det
Det
1 Monat zuvor
Reply to  kairo

Parteien und Behörden stehen dafür im Internationalen Firmenverzeichnis UPIK!
In deinem §17 HGB geht es um den Namen des Firmeninhabers, nicht aber um die Firmenart, die mit angegeben werden muss.
Und das Handelsregister wird durch Gerichte elektronisch geführt (§8 des jetzigen HGB`s). Was aber ist, wenn die jetzigen Gerichte auch nur Firmen sind?
Ich weise hier nur darauf hin, dass es ein deutsches Handelsgesetzbuch von 1948 gibt, dass für uns von den Alliierten freigegeben wurde und ich habe dieses Buch.

kairo
kairo
1 Monat zuvor
Reply to  Det

Parteien und Behörden stehen dafür im Internationalen Firmenverzeichnis UPIK!

Daraus erwächst keinerlei Rechtskraft. Da kann jeder drinstehen, der am Wirtschaftsleben teilnimmt.

In deinem §17 HGB geht es um den Namen des Firmeninhabers, nicht aber um die Firmenart, die mit angegeben werden muss.

Nochmal genau lesen.