Es ist keine neue Erkenntnis, dass in Deutschland die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden und somit nicht unabhängig sind. Doch diese Einschätzung wurde nun hochoffiziell durch den „Europäischen Gerichtshof“ bestätigt.
Hier ein kleiner Auszug:
Zu den Staatsanwaltschaften in Deutschland stellt der Gerichtshof fest, dass nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, dass ihre Entscheidung, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, im Einzelfall einer Weisung des Justizministers des betreffenden Bundeslands unterworfen werden könnte. Daher erfüllen sie eines der Erfordernisse für ihre Einstufung als „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne des Rahmenbeschlusses offenbar nicht, und zwar das Erfordernis, der einen solchen Haftbefehl vollstreckenden Justizbehörde die Gewähr für unabhängiges Handeln im Rahmen seiner Ausstellung zu bieten.
Der Beitrag erschien zuerst bei OPPOSITION24
Quelle: philosophia-perennis.com vom 28.05.2019
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Der Gerichtshof kann feststellen was Er will! In der BRiD richtet sich keiner danach! Abgeholt werden die Reichsbürger, zu Denen es kein Urteil aus der EU gibt.
Genau das ist der springende Punkt dass die weisungsgebunden sind. Daher keine Unabhängigkeit. Für was haben wir die dann überhaupt?
Vor jeder Handelsgerichtverhandlung steht die Strafe bereits fest.
Sollte der „Reichsbürger“ in seiner Gegenargumendation sattelfest sein, so wir unterbrochen und mal schnell an’s Telefon gerannt, um sich Anweisungen zu holen. Ja, so kennen wir sie, diese Ganzkörperkostümierten in den schwarzen Faschingsroben.