Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Unterricht am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit 100 Antragstellern eingereicht

Maskenpflicht; Foto: © jouwatch
Maskenpflicht; Foto: © jouwatch
 

Hier eine Pressemitteilung, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Sie wurde von uns lediglich von der Gendersprache befreit, ansonsten nicht verändert (*):

„Es kann nicht angehen, dass die am wenigsten gefährdete Gruppe das höchste Sonderopfer bringen muss. Unsere Kinder und Jugendlichen dürfen nicht die größten Verlierer der Krise sein“, sind sich die Rechtsanwälte Jessica Hamed (ckb-anwaelte.de) und Mario Bögelein (boegelein-axmann.com) einig.

 

Die beiden Rechtsanwälte haben daher ihre gemeinsamen Stärken gebündelt und zusammen nach zwei Tagen nahezu pausenloser Vorbereitung am 04.09.20 um kurz nach 01.00 Uhr für 100 betroffene Schüler einen 63-seitigen Eilantrag und eine Normenkontrollklage zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht (https://www.ckb-anwaelte.de/download/2020000716JHJH958-.pdf).  Ziel ist es, eine Entscheidung des Gerichtes noch vor Schulbeginn am 08.09.20 zu erreichen.

Auch aus diesem Grund haben die Rechtsanwälte den Gegenstand des Verfahrens nur auf die sanktionierte Maskenpflicht von Schülernab der fünften Jahrgangsstufe während des Unterrichts beschränkt. Eine solche Pflicht besteht ausschließlich in Bayern.

Die von der bayerischen Staatsregierung angeführten Gründe für die Einführung der Maskenpflicht können nicht (ansatzweise) überzeugen. Es besteht schon keine Rechtsgrundlage für diesen massiven Eingriff. Jedenfalls ist die Maßnahme evident unverhältnismäßig. Das Infektionsgeschehen – ohnehin seit Wochen auf einem sehr niedrigen Niveau – nimmt immer weiter ab, was an der seit drei Wochen sinkenden Positivquote abzulesen ist. Dies trotz einer massiv erhöhten Zahl an Testungen von zuletzt über ein Million Tests pro Woche. Wie bereits durch mehrere Studien bestätigt, ist der angewendete Test zu überempfindlich und schlägt auch aus, obwohl gar keine Infektiosität vorliegt. Ein solches Testergebnis würde vor keinem Gericht als Beweis anerkannt werden, konstatieren die Anwälte. Darüber hinaus kritisieren die Anwälte Hamed und Bögelein in der Antragsschrift auch, dass zu Unrecht die absoluten Fallzahlen zum Maß aller Dinge erhoben werden. Zudem stehen dem zweifelhaften Nutzen der Masken, insbesondere im Unterricht, immensen Gefahren für die psychische und physische Gesundheit der Kinder gegenüber. Zahlreiche Experten haben vor den negativen Folgen eindringlich gewarnt – bislang vergebens.

Die Ankündigung der Rechtsanwälte für das gerichtliche Vorgehen ist innerhalb kürzester Zeit auf eine überwältigende Resonanz bei den betroffenen Eltern gestoßen. Innerhalb nur weniger Stunden hatten die Rechtsanwälte mehr als 250 Mandatsanfragen für deutlich mehr als 400 betroffene Schüler zu verzeichnen.

„Offensichtlich findet unser Vorgehen einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung; wir waren von der Flut der Anfragen schier überwältigt. Die Maskenpflicht während des Unterrichts hat sehr viele Eltern auch emotional sehr betroffen gemacht, was in den E-Mail Anfragen deutlich wurde“, erläutern die Rechtsanwälte ihr Vorgehen.

Quelle: journalistenwatch.com vom 05.09.2020 (Die Genderbereinigung der Sprache in dem Artikel hat die Redaktion staseve vorgenommen. Wir haben ja angekündigt und seitdem umgesetzt, dass unsere Deutsche Sprache korrekt wiedergegeben wird. Wir haben auch seitdem die beeinflussenden Propaganda- und Verharmlosungswörter, wie z.B. Migranten (zu Deutsch Wanderer) mit dem korrekten Wort Ausländer wiedergegeben wird.) 


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Annette
Annette
3 Jahre zuvor

Die Maske irrt nie…

Millionen keim- und virenbelastete Masken landen auf der Straße, werden zwischen die Sitzpolster in Bus und Bahn gesteckt, stapeln sich im Mülleimer, liegen im Einkaufswagen; der Schnodder tropft vom Handgriff auf die Waren… (würg, spei)

Wäre das Virus tödlich oder so ansteckend wie gewünscht wird, dann fehlt es an Biohazard Sammelbehälter.

Wie? Die sind nicht nötig?
Warum dann einen Maulkorb vor Mund und Nase tragen ???????