Bundestag – Bundesverfassungsgericht urteilt über Wahlrechtsreform

29.11.2023Aussenaufnahme des Bundesverfassungsgericht. Ein grauer Betonbau, im Vordergrund ist eine Mauer auf der "Bundesverfassungsgericht" steht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (picture alliance / dpa / Uli Deck)

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein Urteil zur Wahlrechtsreform von 2020.

Der Zweite Senat muss entscheiden, ob der aktuelle Bundestag nach verfassungsgemäßen Wahlrechtsregeln zustande gekommen ist. Bei dem Gesetz hatte die damalige schwarz-rote Koalition knapp ein Jahr vor den Bundestagswahlen 2021 das Verfahren der Sitzzuteilung abgeändert. Die Reform hatte das Ziel, den durch Überhang- und Ausgleichsmandate immer größer gewordenen Bundestag zu verkleinern. Die Fraktionen von FDP, Grünen und Linken, damals alle in der Opposition, klagten daraufhin in Karlsruhe.

Quelle: Deutschlandfunk vom 29.11.2023

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kairo
kairo
5 Monate zuvor

Wird hier nicht gelegentlich behauptet, das BVerfG habe 2012 das Bundeswahlgesetz ersatzlos für nichtig erklärt? Das haben die Richter wohl selbst nicht mitbekommen. Die Antragsteller auch nicht. Im Übrigen ist noch ein zweites Verfahren anhängig, in dem es um dieses Gesetz geht. Dann muss es das doch wohl geben.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
5 Monate zuvor
Reply to  kairo

Das Problem wurde hier ausgiebig auch mit Kommentaren von Dir besprochen! Warum zitierst Du nicht Deine Kommentare dazu? Wohl keinen Überblick mehr?

kairo
kairo
5 Monate zuvor

Letzte Meldung:

Die 2020 verabschiedete Wahlrechtsreform ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dem Urteil zufolge waren die damals von der schwarz-roten Koalition beschlossenen Änderungen verfassungsgemäß. … Nach den damals beschlossenen Regeln fand 2021 die Bundestagswahl statt – sie bildeten damit die Grundlage für die aktuelle Zusammensetzung des Parlaments.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-111.html
Aber das geht doch gar nicht … !!

Walter Kubsch
Walter Kubsch
5 Monate zuvor
Reply to  kairo

Dann kann ja auch die Scheinopposition AfD weitermachen und Ihre ..Solidaritaet.. mit Israel fortsetzen genau wie auch das Firmengericht in Karlsruhe das diese Entscheidung ganz im Sinne Pistorius dem Chabad Lubawitsch Sekte.
https://mediapeert.belta.by/w/uxKYK4x77CaHEMPpS3XhkC
Das gilt auch fuer Alice Weidel. Es bleibt alles beim US Israelischen Besatzer.
https://mediapeert.belta.by/w/gN2BX9uRbWpumzWp77F2bx