Faesers neues Staatsbürgerschaftsrecht macht´s möglich: Demnächst Erdogan-Partei im Bundestag?

30. Januar 2024
Faesers neues Staatsbürgerschaftsrecht macht´s möglich: Demnächst Erdogan-Partei im Bundestag?
NATIONAL
Foto: Symbolbild

Berlin. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht, das die Bundesregierung auf Initiative von Bundesinnenministerin Faeser (SPD) mit Hochdruck durchdrücken will, erweist sich immer immer mehr als Zeitbombe. Es wird nämlich durch die drastisch reduzierten Anforderungen für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft nicht nur die Zahl der eingebürgerten Paß-Deutschen innerhalb weniger Jahre drastisch nach oben schnellen lassen. Geplant ist im Rahmen der Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, offiziell StARModG, auch eine Ausweitung der Doppelstaatsbürgerschaft in Deutschland, die nach bisher geltendem Recht vom Gesetzgeber nicht gewünscht ist.

Künftig hingegen soll sie in großem Maßstab zulässig sein. Das könnte für Millionen Menschen in Deutschland und im Ausland relevant werden – und zwar nicht nur wegen erleichterter Reisemöglichkeiten, sondern auch wegen naheliegender politischer Folgen.

Derzeit leben 12,3 Millionen Menschen ohne deutschen Paß in Deutschland. 5,3 Millionen von ihnen sind schon seit mehr als zehn Jahren im Lande. Für sie soll die Einbürgerung und auch die Mehrstaatlichkeit erleichtert werden. In diesem Zusammenhang weist der Staatsrechtler Peter Schlotzer, Dozent für Staatsangehörigkeitsrecht, darauf hin, daß dies besonders für Türkischstämmige interessant sein könnte: denn mit der Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft könnten sie nicht nur in der Türkei, sondern auch in Deutschland erheblichen Einfluß auf das politische Geschehen nehmen. Schon 2018 lebten offiziell rund drei Millionen Türkischstämmige in Deutschland, von denen etwa eine Million auch die deutsche Staatsbürgerschaft hatten.

Künftig werden sie in Deutschland nicht nur wählen, sondern auch Parteien gründen können. Für eine starke Minderheit wie die Türkischstämmigen eröffnet sich dadurch ein erhebliches politisches Gestaltungspotential – das sich vermutlich auch die türkische Regierung nicht entgehen lassen wird. Bei der Präsidentenstichwahl im Mai 2023 erreichte der türkische Präsident Erdogan bei den in Deutschland stimmberechtigten Türken 67 Prozent – deutlich mehr als in der Türkei. Dank des neuen Staatsbürgerschaftsrechts ist es vermutlich nur noch eine Frage der Zeit, bis Erdogan & Co. auch im Bundestag mitbestimmen. (se)

Quelle: zuerst.de vom 30.01.2024

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kairo
kairo
2 Monate zuvor

Hier werden in offenbar unlauterer Absicht zwei Dinge vermischt. Die Novelle des StAG hat überhaupt nichts mit der Gründung einer Partei zu tun, die in erster Linie türkischstämmige Wähler ansprechen soll. Das wäre auch unter dem alten StAG möglich gewesen.

Ralf
Ralf
2 Monate zuvor
Reply to  kairo

Welche Fassung meinst du ? Wann veröffentlicht im Bundesgesetzblatt ?

kairo
kairo
2 Monate zuvor
Reply to  Ralf

Ich meine die Fassung vor der kürzlichen Novelle (letzte Änderung vom August 2023, BGBl. 2023 I Nr. 217), derzeit noch aufrufbar unter gesetze-im-internet.de/stag. Aber sicher nicht mehr lange, denn wenn die neue Fassung in Kraft tritt, wird der Text dort natürlich geändert.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Monate zuvor
Reply to  kairo

Niemand hat die Absicht eine Partei hinter einer Mauer mit Schießbefehl und zwölf Jahren Wartezeit auf ein Auto und ohne Bananen im Minenfeld an der Grenze zu gründen! Die Firma BRID-ä-ä-ä-etc-etc- kann kein StAG erlassen! Nichteinmal davon träumen können diese roten Schnürsenkel am Knobelbecher!

Tankschiff
Tankschiff
2 Monate zuvor

Die USA-ferngesteuerte Faeser funktioniert doch ganz gut, oder?

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Monate zuvor

Welche Zeiträume muß ich hier lesen? „Der nächsten Jahre!“

DIE BRiD-ä-ä-ü-ü-o-o- hat sich in den nächste Stunden abzuschaffen! Für die Firma in Abwicklung gibt es keine Jahre mehr!

Rechtsnawalt Listig
Rechtsnawalt Listig
2 Monate zuvor
Reply to  Kleiner Grauer

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)§ 2 Begriffsbestimmungen(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__2.html
Haben Sie nur einen Personalausweis oder einen Reisepass ?
Dann legen Sie mir bitte Ihren Aufenthaltstitel vor. Sonst verlassen Sie als Nicht nachgewiesener DEUTSCH sofort das Besatzungsterritorium.

Kleiner Grauer
Kleiner Grauer
2 Monate zuvor

Dann müssen alle gehen. Nur die Itzen im Bundesuhutag brauchen nicht raus!
Einsam und immer unterwegs knabbern Sie Ihren letzten Keks!

birgit
birgit
2 Monate zuvor

ESTA Register, Deutscher, erworben durch Geburt.