Frank-Walter Steinmeier – Bundestagspräsident
Frank-Walter Steinmeier ist seit März 2017 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland und eine prominente Persönlichkeit des öffentlichen Lebens. Als Staatsoberhaupt ist er besonders darauf bedacht, in seinen Äußerungen und Handlungen die Werte der Verfassung zu vertreten und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt einzutreten. Die Rede vom 29.01.2024 ist nun Bestandteil einer Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 09.02.2024
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Der darf das wetten? Dabei hat er doch genug Dreck am Stecken sodass er den Schnabel halten sollte. Wie war das mit Murat Kurnaz ? Das wurde schön vertuscht.
Und so einer ist Bundespräsident. Nicht meiner !!!!
Herr Steinmeier, Ratten sind nicht zahlungspflichtig gegenüber ARD-ZDF !
Und von NAZIS sollten sich diese Vereine auch nicht finanzieren lassen.So viel Anstand sollte der Haufen haben.
Solange das juedische Usraelische Besatzungsgericht entscheidet wird dem nichts passieren. Er ist ja Teil der Zionistischen Besatzungsmacht der Firma BRD. Erst vor einem deutschen Gericht wuerde der bestraft.
Der ist ein Itzengrüner, der bekommt dafür einen Orden. Der Itzengrün ist für DIE so unwichtig, der muß sich das Ding abholen!
Der Generalbundesanwalt hat meine Anzeige abgewiesen. Er sei dafür nich zuständig. Ach so…
Wende dich vertrauensvoll an die Staatsanwaltschaft Berlin-Tiergarten.
Die Anzeige nimmt kein Satansanwalt an! Bei „IM Erika“ wurden 2012 alle 4000 abgelehnt! Nur Salzgitter II registriert das und vergisst nicht.
Weswegen ist er eigentlich angezeigt worden? § xxx StGB?
Vermutlich wegen Beleidigung und Volksverhetzung ?
Halte ich für aussichtslos. Er hat ja nur negativ über „Rattenfänger“ gesprochen. Und das ist keine bestimmte Gruppe der Bevölkerung. Also keine Volksverhetzung. Und er hat auch keine konkrete Person genannt. Also keine Beleidigung.
Aber anzeigen kann man ja, so viel man will. Klar, dann kommt ein kleines Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass kein Anzeichen für eine strafbare Handlung erkennbar ist und der Vorgang daher eingestellt wurde. Aber erst einmal kann man damit wunderbar Lärm machen.
Artikel 20a des Grundgesetzes: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Ich gehe von der Annahme aus dieses Gesetz schützt auch Ratten vor Beleidigung.
Also wenn mich mein Verflossener wieder als dumme Sau und blöde Kuh betituliert wende ich mich an die ach so gerechte Justiz, jawoll !
###wende ich mich an die ach so gerechte Justiz, jawoll !###
DIE Juddiz hält aber zu deinem XXX weil der keine Vollständige Aufzählung abgegeben hat.
DIE sind da Gnadenlos überfordert! Die Axt im Haus erspart den Scheidungsrichter, haben die Wikinger schon gesagt!