Prüfung des öffentlichen Vereinsrechts
Inneres/Unterrichtung
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag des Bundesrates zu, das „öffentliche Vereinsrecht (Vereinsgesetz, Durchführungsverordnung) im Hinblick auf weitere Bedürfnisse der Praxis zu prüfen und gegebenenfalls zügig fortzuentwickeln“. Dies geht aus der als Unterrichtung (18/9947) vorliegenden Gegenäußerung der Bundesregierung zur Bundesrats-Stellungnahme zu ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes (18/9758) hervor.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 591 vom 14.10.2016
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