10.12.2024
Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts, eines Gebäude im nüchtern-modernen Stil der Sechzigerjahre.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über den Streit um einen Sitz im Kontrollgremium des Bundestags für die Geheimdienste.
Die Richter in Karlsruhe wollen eine Entscheidung über eine Klage des Linken-Bundestagsabgeordneten Hahn verkünden, der sich gegen seinen Ausschluss aus dem Gremium wehrt. Hintergrund ist die Auflösung der Linksfraktion im Bundestag durch die Abspaltung des BSW. Die verbliebenen Abgeordneten sind zwar seit Februar als parlamentarische Gruppe anerkannt, solche aber haben weniger Rechte als Fraktionen. In der Folge wurde Hahn seit einem Jahr nicht mehr zu Sitzungen des Kontrollgremiums eingeladen.
Ein Eilantrag Hahns gegen die Nachbesetzung seines Sitzes durch den CDU-Abgeordneten Henrichmann war gescheitert. Nun entscheidet das Gericht grundsätzlich.
Quelle: Deutschlandfunk vom 10.12.2024
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Da sitzen doch auch nur solche die die Vorgaben der Regierung umsetzen.
Das Gericht hat in der Sache überhaupt nichts entschieden. Es hat vielmehr festgestellt, dass der Beschwerdeführer nicht dargelegt habe, welche Regeln des Grundgesetzes denn verletzt worden seien. Das war übrigens im Februar. Nach einigen Monaten Untätigkeit meldete er sich wieder und behauptete, er habe seine Beschwerde doch hinreichend begründet. Das sahen die Richter anders. Akten geschlossen.