Charta mit Forderungen für künftigen baskischen Staat

Bilbao (ADN). Die vier baskischen Gewerkschaften haben mit anderen sozialen Bewegungen des Baskenlandes eine Charta erarbeitet, in der die Forderungen für einen gesellschaftlichen Wandel der spanischen Region fixiert sind. Dazu gehört die Unabhängigkeit von Spanien sowie ein universelles Recht auf soziale Absicherung. Das sagte Mikel Alvarez von der baskischen Gewerkschaft LAB in einem Interview, das die Tageszeitung „Junge Welt“ am Wochenende veröffentlicht hat. „Wir wollen anständige und qualifizierte Arbeitsplätze für alle, das Recht auf Bildung, Wohnung und Gesundheit. Wir verlangen auch das Recht, unsere Sprache, das Baskische, in allen Lebensbereichen nutzen zu können.“ Es gehe also nicht nur um Fragen aus der Arbeitswelt, sondern auch beispielsweise um Frauenrechte und die Lebensmittelsouveränität. Das seien Mindestforderungen an einen künftigen selbständigen baskischen Staat.

Alvarez wies darauf hin, dass seine Gewerkschaft eine lange Tradition der Kooperation mit den sozialen Bewegungen hat. Als aktuelles Beispiel nannte er ein Bündnis in Bilbao zwischen den Nutzern und Beschäftigten im öffentlichen Personenahverkehr, das sich für niederigere Preise einsetzt. Darüber hinaus gebe es Initiativen von gewerkschaftlich organisierten Lehrern  und Schülerverbänden für die Verwendung regionaler Produkte in den Kantinen. Zudem setzten sich Lehrergewerkschaften, Professoren, Studenten und Schüler gemeinsam dafür eindass über Lehrpläne nicht mehr in Madrid, sondern im Baskenland entschieden wird.

 

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Derzeit gibt es nach den Worten des Gewerkschafters in seiner Organisation eine breite Diskussion darüber, ob ein unabhängiges Baskenland in der Europäischen Union (EU) bleiben und sie von innen heraus verändern oder ob es austreten sollte. Ein Erfolg des Unabhängigkeitsreferendums in Katalonien am 1. Oktober würde gewiss auch die Souveränitätsbestrebungen der Basken erleichtern, denn die Unabhängigkeit werde Madrid sicherlich nicht verschenken.

Bereits jetzt hat das aus drei Provinzen bestehende Baskenland einen bestimmten Grad an Selbständigkeit. Seit dem Jahr 1979 firmiert es unter der offiziellen Bezeichnung „Autonome Gemeinschaft in Spanien“. Diesen Status ermöglicht die spanische Verfassung aus dem Jahr 1978. Damit ist es den Basken erlaubt, auf ihrem Gebiet die Steuern selbst einzuziehen. Aufgrund eines bilateralen Abkommens wird dann eine festgelegte Summe an den spanischen Zentralstaat abgeführt. ++ (ba/mgn/16.07.17 – 198)

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Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 16.07.2017

 

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